Das Hamburger Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick wirft Deutschlands großen Energiekonzernen sowie zahlreichen Stadtwerken vor, Verbraucher im Hinblick auf die verpflichtenden Angaben zur Stromherkunft in die Irre zu führen. Laut LichtBlick-Recherchen zu 35 großen Stromanbietern weisen diese deutlich weniger Kohle- und Atomstrom in ihrem Strommix aus als sie tatsächlich für Ihre Kunden einkaufen. Die Versorger, so der Hamburger Ökostrom-Pionier, würden bis zu 42 Prozent mehr Energie aus konventionellen Quellen beziehen als aus den offiziellen Angaben hervorgehe.
Am gestrigen Montag fand im Bundeswirtschaftsministerium eine Anhörung zu den Angaben auf Stromprodukten statt. "Das Wirtschaftsministerium nimmt diese Verbrauchertäuschung bisher billigend in Kauf. Wir brauchen eine rasche Reform der Kennzeichnung, damit der Etikettenschwindel ein Ende findet", kommentiert Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von LichtBlick. "Auch für Stromprodukte muss gelten: Es darf nur das draufstehen, was auch drin ist. Nur so können Verbraucher Tarife und Anbieter klar unterscheiden."
Aus den LichtBlick-Recherchen geht beispielsweise hervor, dass der Energiekonzern EnBW über 42 Prozent mehr Strom aus Atomkraft, Kohle und anderen fossilen Quellen für seine Kunden einkauft als im Strommix angegeben. Auch bei E.ON (plus 38 Prozent), Innogy (plus 38 Prozent), Vattenfall (plus 37 Prozent) und EWE (plus 31 Prozent) falle der Anteil konventioneller Energieträger deutlich höher aus als für die Verbraucher ersichtlich.
Ein ähnliches Bild zeige sich bei den Stadtwerken - zum Beispiel Düsseldorf (plus 40 Prozent), Flensburg (plus 39 Prozent), Erfurt (38 Prozent), DREWAG (plus 35 Prozent), Leipzig (plus 35 Prozent), Mainova (plus 29 Prozent) und München (plus 29 Prozent).
Das Problem: Die Anbieter können sich bei der Stromkennzeichnung auf die gesetzlichen Vorgaben berufen. Der Gesetzgeber verpflichtet Versorger, einen EEG-Stromanteil von bis zu 46 Prozent auszuweisen - auch wenn die Unternehmen den subventionierten EEG-Strom nicht für Ihre Kunden beschaffen. Die Folge: Der Anteil von Atom- und Kohlestrom wird in der Kennzeichnung oftmals zu niedrig angegeben. Damit, so LichtBlick, würden für die Verbraucher viele Stromtarife umweltfreundlicher aussehen als sie tatsächlich seien. In einem kürzlich veröffentlichten Gutachten des Hamburg Instituts heißt es dazu: "Die tatsächliche Beschaffungspolitik eines Stromanbieters wird von der Stromkennzeichnung immer weniger abgebildet." Gero Lücking fordert: "Die EEG-Umlage hat keinen Einfluss auf den Stromeinkauf der Versorger. Deshalb darf der EEG-Strom künftig nicht mehr in der Stromkennzeichnung der Energieanbieter auftauchen."
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft