Energieversorger: Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel

Energieversorger: Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel

01.08.2016 | Energienachrichten

Ein Wohnungswechsel ist eine gute Gelegenheit, sich von alten Lasten zu trennen - dies gilt nicht nur für Kleidung und Möbel, sondern beispielsweise auch für teure Strom- und Gasverträge. Denn bei einem Umzug winkt in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht, das es möglich macht, Energieverträge frühzeitig zu beenden. Wer sich im Umzugsfall nicht selbsttätig um einen neuen Versorger kümmert, muss unter Umständen mit unnötig hohen Kosten rechnen, denn dann tritt am neuen Wohnsitz automatisch die vergleichsweise teure Grundversorgung in Kraft.

Oliver Bolay, Geschäftsführer vom Energiediscounter E WIE EINFACH, erklärt: "Als Faustregel gilt: Energieverträge können immer dann gekündigt werden, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert. Aber auch sonst gilt meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wer bisher bei den örtlichen Stadtwerken in der Grundversorgung war, kann sogar erst zwei Wochen vor Umzug kündigen. Für alle anderen lohnt sich ein Blick in die Vertragsdetails." 200 Euro und mehr könne der Wechsel zu einem neuen Energieversorger pro Jahr einsparen, so Bolay.

Bequem und übersichtlich: Der Online-Tarifrechner von StromAuskunft.de zeigt die an der neuen Adresse verfügbaren Anbieter und deren Preise. In nur wenigen Klicks ist dort auch der Versorgerwechsel vollzogen. Wer hingehen bereits einen günstigen und servicestarken Anbieter gefunden hat, der auch am neuen Wohnort liefert, kann den bestehenden Anschluss beim Umzug problemlos mitnehmen.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

Strom- und Gasanbieterwechsel beim Umzug 1

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