Recycling: Online-Handel muss alte Elektrogeräte sammeln

Recycling: Online-Handel muss alte Elektrogeräte sammeln

25.07.2016 | Energienachrichten

Ausgediente Elektrogeräte müssen ab dem heutigen 25. Juli auch vom Online-Handel zurückgenommen werden - kostenlos und ohne Kaufbeleg. Seit dieser Woche greift das neue Rücknahme-Gesetz, das für eine höhere Recyclingquote und mehr Umweltschutz sorgen soll.

Altgeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern können ab sofort zu Online-Händlern geschickt werden, die diese unentgeltlich entsorgen müssen. Damit greift die Rücknahmepflicht, die im stationären Handel bereits seit Herbst letzten Jahres gilt, nun auch für Internetanbieter mit einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Daneben verbleiben nach wie vor kommunale Recyclinghöfe als Sammelstellen für Elektroschrott.

Die Online-Händler müssen Kleingeräte unabhängig davon annehmen, ob der jeweilige Artikel zuvor bei ihnen gekauft wurde - ein entsprechender Nachweis ist nicht notwendig. Bei größeren Geräten, die eine Kantenlänge von 25 Zentimetern überschreiten, gilt die Rücknahmepflicht nur, wenn gleichzeitig ein vergleichbares Gerät gekauft wird. Teile der Branche hatten die Regelung stark kritisiert und vor der Bedrohung von Existenzen im Online-Handel gewarnt.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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