Die Regierungen Deutschlands und Dänemarks haben in der vergangenen Woche eine Kooperationsvereinbarung über die gegenseitige Öffnung von Ausschreibungen für neue Photovoltaik-Anlagen unterzeichnet. Diese Vereinbarung ist die erste ihrer Art. Das Pilotprojekt soll wertvolle Erfahrungen im Bereich der grenzüberschreitenden Förderung für Dänemark und Deutschland sowie für die EU-Debatte über weitere regionale Energiezusammenarbeit insgesamt liefern.
Die Vereinbarung umfasst zunächst zwei separate Ausschreibungen von Solarparks, die für die jeweils andere Seite geöffnet werden. Während Dänemark eine Ausschreibungsrunde mit einer Gesamtleistung von 20 Megawatt im Umfang von 2,4 Megawatt für Gebote mit Standort in Deutschland öffnet, wird die Bundesrepublik eine Ausschreibungsrunde für Freiflächen-Anlagen mit einer Leistung von 50 Megawatt für Standorte in Dänemark freigeben.
Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kommentiert: "Die Integration der erneuerbaren Energien in den Energiebinnenmarkt ist eine große Herausforderung für eine erfolgreiche Energiewende in Europa. Mit diesem grenzüberschreitenden Pilotprojekt senden wir ein wichtiges Signal für die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit und ihren gegenseitigem Nutzen." Dänemarks Minister für Energie, Versorgungsunternehmen und Klima, Lars Christian Lilleholt, ergänzt: "Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung werden Dänemark und Deutschland sicherstellen, dass die Förderung erneuerbarer Energien in beiden Ländern im Einklang mit EU-Recht steht. Darüber hinaus werden die grenzüberschreitenden Ausschreibungen wertvolle Erfahrungen mit Ausschreibungen im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien liefern."
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft