Deutsche Umwelthilfe verklagt Amazon wegen Falschangaben bei LEDs

Deutsche Umwelthilfe verklagt Amazon wegen Falschangaben bei LEDs

13.07.2016 | Energienachrichten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Landgericht München Klage gegen den Online-Versandhändler Amazon eingereicht. Der Vorwurf der DUH: Verbrauchertäuschung. Amazon gibt auf seiner Internetpräsenz an, dass LED-Leuchten angeblich keine Schadstoffe enthalten und über den Restmüll entsorgt werden können. Dies sei jedoch unzutreffend, so die DUH, da die Lampen je nach Lichtfarbe toxische Stoffe wie Arsen- und Bleiverbindungen enthalten könnten. Aus diesem Grund dürften sie auch nicht im Hausmüll entsorgt werden, was anhand einer durchgestrichenen Restmülltonne auf der Verpackung gekennzeichnet sei.

Die DUH hatte Amazon im vergangenen Mai aufgefordert, die irreführenden Entsorgungshinweise und die falsche Bewerbung von LEDs zu beenden und eine diesbezügliche Unterlassungserklärung abzugeben. Da Amazon dies verweigerte, hat die DUH Mitte Juni Klage beim Landgericht München eingereicht.

"Amazon verstößt gegen Recht und Gesetz, um Kosten zu sparen und Gewinne zu maximieren. Weil Amazon keine LEDs für eine sachgerechte Entsorgung zurücknehmen möchte, werden Verbraucher mit falschen Entsorgungshinweisen getäuscht und zu gesetzwidrigem Verhalten aufgerufen", erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, ergänzt: "Ausgediente LEDs gehören nicht in den Restabfall, sondern müssen getrennt erfasst werden. Verbraucher haben die Möglichkeit, ausgediente LEDs bei kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben. Große Händler mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte müssen ab dem 24. Juli 2016 alle Elektrokleingeräte, wie etwa LEDs in haushaltsüblichen Mengen zurücknehmen."

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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