Reduzierte Mehrwertsteuer für Strom?

Reduzierte Mehrwertsteuer für Strom?

21.09.2012 | Energienachrichten

Deutsche Haushalte könnten pro Jahr knapp 130 Euro an Energiekosten sparen, wenn Strom als ein Produkt des Grundbedarfs besteuert würde. Dies hat der Energieanbieter FlexStrom berechnet und die Politik aufgefordert, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Strom anzuwenden. FlexStrom-Gründer Robert Mundt: "Ohne Strom geht im heutigen Alltag gar nichts mehr, deshalb gehört er eindeutig zum lebensnotwendigen Bedarf."

Für Grundbedarfsgüter gilt in Deutschland der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent. Beim Strom hingegen kassiert der Staat die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Nach Berechnungen von FlexStrom zahlte ein deutscher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden in 2011 durchschnittlich 1.287 Euro für Strom. Eine reduzierte Besteuerung von sieben Prozent hätte demnach eine Ersparnis von 129,78 Euro gebracht.

Der Grundgedanke des Mehrwertsteuersystems besagt, dass die Grundversorgung für alle erschwinglich bleiben muss, um ein gewisses Existenzminimum zu sichern. Lebensmittel wie Milch, Brot, Obst, Kaffee aber beispielsweise auch der öffentliche Nahverkehr werden zum Grundbedarf gezählt - auf Strom trifft dies bislang nicht zu. "Für unsere Kunden gehört Strom ohne Zweifel zum täglichen Bedarf", so FlexStrom-Chef Mundt. Die diesbezügliche Senkung der Mehrwertsteuer sei deshalb längst überfällig und zudem notwendig, um die Privathaushalte zu entlasten.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft


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