Für einen wirksamen Klimaschutz braucht Deutschland nicht nur Strom aus Wind und Sonne, neue Netze, Speicher und Elektroautos, sondern auch und vor allem einen energieeffizienten Gebäudesektor. Was bei Wohneigentum, auch aufgrund staatlicher Förderprogramme, noch verhältnismäßig unkompliziert zu realisieren ist, wirft in Mietverhältnissen jedoch erheblich größere Probleme auf. Und so wird die energetische Modernisierung in der öffentlichen Debatte immer wieder zum Sündenbock für wuchernde Mieten. Ist das so?
Klimaschutz ist kein Preistreiber
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) wehren sich in einer gemeinsamen Pressemitteilung gegen eine Entweder-Oder-Sicht beim Thema Modernisierung. Sie sagen: „Der Klimaschutz ist kein Preistreiber im Wohnungsneubau.“ Das sieht die Bundesregierung derzeit anders und plant, die Energieeffizienzanforderungen an Neubauten nicht weiter anzuheben, um Kostensteigerungen und damit höhere Immobilien- und Mietpreise zu vermeiden. DUH und DMB halten das für einen falschen Ansatz. Nicht etwa strengere energetische Anforderungen seien die ausschlaggebenden Kostentreiber, sondern extrem gestiegene Grundstückspreise, Bodenspekulation, Engpässe in der Baubranche und vor allem der seit Jahren angespannte Wohnungsmarkt in Deutschland mit der alarmroten Zahl von rund einer Million fehlender Wohnungen.
Die Bundesregierung könne es sich nicht leisten, die energetischen Standards im Wohnungsneubau einzufrieren, wenn sie die national und international vereinbarten Klimaschutzziele erreichen wolle, sagt die Deutsche Umwelthilfe. Damit nicht genug: Auch die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden sei für den Klimaschutz unverzichtbar.
Der Deutsche Mieterbund sieht in der sogenanten Modernisierungsumlage eine der zentralen Stellschrauben. Die Umlage soll Anreize für Vermieter schaffen, energetisch zu sanieren, sie ist aber gleichzeitig eine der Ursachen für Mietpreissteigerungen. Der Gesetzgeber müsse die Spielräume, die die Umlage bietet, um die Miete nach einer Modernisierung zu erhöhen, deutlich einschränken, fordert der Mieterbund. Ein weiterer Knackpunkt sei die Berechnung der Modernisierungskosten. Für Mieter müsse nachvollziehbar sein, wie sich die Modernisierungsumlage berechnet, so der DMB. Werde beispielsweise eine Uralt-Heizung ausgetauscht, könne nicht von Modernisierungskosten die Rede sein, sondern von Instandhaltungskosten im Rahmen der gesetzlichen Austauschpflicht – die der Mieter nicht tragen muss. Für die Interessenvertretung der Mieter ist klar: „Die Kosten sind ungleich verteilt, die größte Last hat der Mieter. Die Bundesregierung muss für eine gerechte Kostenverteilung sorgen. Nur dadurch wird Akzeptanz für Modernisierungsmaßnahmen erreicht.“
Bild © Andreas Hermsdorf, Pixelio
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