Wie WISO in der gestrigen Ausgaben (16.11.09) berichtete, haben zahlreiche Hausbesitzer Anspruch auf eine Rückzahlung von Wassergeld.
Rechnung prüfen lohnt sich
Eigentlich ist das ja kein typisches Strom-Thema, dennoch ist der Hinweis für uns Verbraucher wichtig, weil das Geld zurückerstattet werden muss. Arbeiten am Wasseranschluss werden mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belastet. Die Wasserwerke haben aber immer mit 16 bzw. 19 Prozent abgerechnet.
„Der Bundesfinanzhof hat aber festgestellt“, so WISO, „dass Arbeiten am Trinkwasseranschluss eines Hauses unentbehrlich seien und deshalb nur mit dem ermäßigten Steuersatz für Grundbedürfnisse besteuert werden dürfen, also nur mit sieben Prozent.“
Die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer (seit Juli 2000) fließt aber nicht automatisch zurück, sondern muss beantragt werden. WISO rechnet vor, dass ggf. für ein Jahr in dem Arbeiten anfielen über 100 Euro zurückerstattet werden müssen.
Foto © Pixelio | Katrin Weyermann Bötschi