Die Zahl der Photovoltaikanlagen auf deutschen Dächern steuert zielstrebig auf die Zwei-Millionen-Marke zu. Dabei werden neue Anlagen immer öfter durch einen Solarstromspeicher ergänzt, um den inzwischen besonders lukrativen Eigenverbrauch selbst erzeugten Sonnenstroms zu maximieren. Auch eine Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen durch einen Batteriespeicher kann sich lohnen – wenn auch nicht in jedem Fall.
Faktor Einspeisevergütung
Ob sich die Nachrüstung einer Bestandsanlage lohnt, hängt in erster Linie vom Alter selbiger ab. Nach derzeitiger Gesetzeslage kommen Photovoltaikanlagen, die vor 2009 installiert wurden, auch weiterhin besser ohne Solarstromspeicher aus, denn sie profitieren noch immer von einer besonders hohen Einspeisevergütung. Hier lohnt es sich also, den erzeugten Sonnenstrom komplett ans öffentliche Netz abzugeben. Bei Anlagen, die zwischen 2009 und 2012 in Betrieb genommen wurden, ist die Nachrüstung eines Stromspeichers in vielen Fällen sinnvoll, denn hier winken lukrative Eigenverbrauchsboni. Definitiv lohnenswert wird die Kombination Solaranlage und Batteriespeicher bei Systemen noch neueren Datums. Laut Bundesverband Solarwirtschaft gilt folgende Faustregel: Solange die Vergütung, die man für die Abgabe des Solarstroms ans öffentliche Netz erhält, über dem aktuellen Strompreis des Energieversorgers liegt, ist die Einspeisung prinzipiell wirtschaftlicher als der Eigenverbrauch.
Faktor Förderung
Bei der Kostenrechnung für die Nachrüstung eines Solarstromspeichers sollte nicht zuletzt auch der Aspekt der Förderung beachtet werden. Vater Staat subventioniert am liebsten brandneue Photovoltaikanlagen in Kombination mit Batteriespeichern. Diesbezüglich winken zinsgünstige Darlehen der staatlichen KfW-Bank und Tilgungszuschüsse von bis zu 30 Prozent aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dadurch können die Anschaffungskosten für einen Solarstromspeicher erheblich gesenkt werden. Auch Bestandsanlagen, die nachgerüstet werden, sind prinzipiell förderfähig – allerdings nur, wenn sie Jahrgang 2013 oder noch neueren Datums sind.
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Der Artikelk ist fachlich korrekt dargestellt. Jedoch sind Förderungen und daraus berechnete Renditen nicht ausschlaggebend für eine Installationsentscheidung..
Wichtig sind die Berechnungen im Bereich Eigenstrom.
Seit 2013 die Bundesregierung die Stromspeicherförderung für Photovoltaikanlagen eingeführt hat, wurde die bisherige 30%-Grenze für maximalen Eigenstromverbrauch auf bis zu 85% (u.a. JUWI-Angaben) drastisch erhöht. Diese Zahlen sind aus der Praxis bestätigt.
Mit dem neuen Ansatz Strom und Heizungswärem GEMEINSAM zu planen und berechnen ergeben sich völlig neue Optionen, beispielsweise bei Wärmepumpen.
Hatte man früher ohne Wärmepufferspeicher geplant, verbrauchte die Wärmepumpe sehr viel Fremdstrom weit über dem wirtschaftlich vertretbaren..
Wenn heute ein Wärmepufferspeicher mit einem Zusatzheizstab eingerichtet wird sowie technisch und wirtschaftlich sinnvolle Teildämmungen im Haus vorgenommen werden, sinkt der Anteil Fremdstrombezug erheblich. Mit Wärmepumpentarife, hohe Jahresarbeitszahlen (auch Luftwärmepumpen gibt es > 3) und dann noch gespeicherten Stromspeicherstrom dazukommen, sinkt der ohnehin schon preislich und die beim Anfall vom Fremd-kWh reduzierte kWh Menge erheblich. So können Brauchwasserwärmepumpen schon komplett mit Solarstrom/Speicher versorgt werden.
Diese Faktoren müssen unbedingt berücksichtigt und publiziert werden.
„Ob sich die Nachrüstung einer Bestandsanlage lohnt, hängt in erster Linie vom Alter selbiger ab. Nach derzeitiger Gesetzeslage kommen Photovoltaikanlagen, die vor 2009 installiert wurden, auch weiterhin besser ohne Solarstromspeicher aus, denn sie profitieren noch immer von einer besonders hohen Einspeisevergütung. Hier lohnt es sich also, den erzeugten Sonnenstrom komplett ans öffentliche Netz abzugeben.“
Wie wahr !
Aber noch wenig bekannt, wer seine eigene PV „anzapft“ tut das in den oben geschilderten Fällen immer über seinen eigenen Bezugszähler. Das mag ja eine triviale Erkenntnis sein, nur dieser „Umstand“ hat gleich mehrere „unangenehme Nebenwirkungen“ :
1. es reduziert immer und unvermeidbar einen Teil der zu 100% eingespeisten PV-Produktion – was so zwischen 20 bis 30% der jährlich erzeugten „Eigenproduktion“ darstellt. Elektrischer Strom geht immer den Weg des geringsten Widerstands und das ist nun mal die eigene Hausinstallation – wenn dort gerade etwas eingeschaltete ist.
2. Was immer da so „abfließt“ wird mit der jeweils gültigen EEG-Umlage – „die volle Dröhnung“ – belastet. Da sag einmal, die bösen häuslichen PV-Betreiber würden NICHT schon immer an der Finanzierung all der schönen Sachen beteiligt die unter dem Deckmantel EEG mitfinanziert werden.
3. Das macht das Speichern von „Überschussproduktion“ zu einem recht teuren Vergnügen. Jeder der einen Bezugszähler hat (also jeder) kann da mitmachen ! Eine eigene PV ist dabei nicht wirklich erforderlich. Damit wird „das Netz“ kostenpflichtig gepuffert – Kosten (neben der Investition in die Speicheranlage) – exakt der jeweils gültige Bezugspreis „inkl. volle Dröhnung“. Wenn nicht als „Insellösung“ (was wohl die Regel sein dürfte) noch-nicht-einmal, als zu groß geratene USV-Anlage zu gebrauchen…
Fazit ~1 Million „Altanlagen“ (auch die ohne „Überschusseinspeisung“ von 2009 bis 2012) werden wohl kaum als „nationale Speicherbausteine“ je beteiligt werden. Was „danach“ kommt, kann – muss – speichern oder die Produktion zum halben Preis verschleudern – Tendenz weiter sinkend. – Heilige Einfalt wir loben dich…