Seit Anfang diesen Monats kann die von der Bundesregierung beschlossene Kaufprämie für Elektroautos und Hybridfahrzeuge offiziell beantragt werden. Wer in welchem Fall wie hoch gefördert wird und was man tun muss, um den Staatsbonus zu kassieren, verraten wir Ihnen im Folgenden.
Wie hoch ist die Kaufprämie?
Für reine Elektroautos zahlen Vater Staat und Mutter Automobilindustrie einen sogenannten „Umweltbonus“ in Höhe von 4.000 Euro. Dabei stammen je 2.000 Euro vom Bund und von den Autobauern, die sich die anvisierten Gesamtkosten des Förderinstruments von 1,2 Milliarden Euro brüderlich teilen. Bei Hybridfahrzeugen, die neben dem Elektroantrieb einen ergänzenden Verbrennungsmotor haben, gilt ein reduzierter Bonus in Höhe von 3.000 Euro pro PKW.
Wie lange gilt die Kaufprämie?
Generell gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist der Fördertopf leer, gucken zu zögerliche E-Mobilisten in die Röhre. Spätestens am 30. Juni 2019 ist dann endgültig Schluss. Marktanalysten rechnen übrigens nicht unbedingt mit einem Ansturm von Privatkunden wie zu Zeiten der Abwrackprämie. Wahrscheinlicher ist, dass vor allem Firmen ihre Flotten elektromobil umstellen bzw. ausbauen und ein dementsprechend hoher Anteil der Fördergelder in die gewerbliche Nutzung fließt.
Für welche Automarken gilt die Kaufprämie?
Die deutschen Autobauer sind bei der E-Auto-Förderung fest im Boot. Aber auch viele ausländische Marken wie Citroën, Peugeot, Renault, Volvo, Hyundai, Kia, Mitsubishi, Nissan und Toyota ziehen mit. Einen Sonderfall stellt der kalifornische Elektroauto-Pionier Tesla dar: Dessen Model S liegt deutlich über dem förderfähigen Maximalpreis von 60.000 Euro. Anders jedoch der Tesla 3, dessen Einstiegspreis in den USA bei 35.000 Dollar rangiert. Zwar sind die Preise für den deutschen Markt noch nicht bekannt, 60.000 Euro dürften sie jedoch allemal unterschreiten. Die Kaufprämie ist also theoretisch drin, Tesla-Fans müssen sich allerdings auf lange Wartezeiten einstellen.
Wer kann die Kaufprämie beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, die ein Elektrofahrzeug für maximal 60.000 Euro (Luxusschlitten sollen nicht gefördert werden) nach dem 18. Mai 2016 gekauft haben, können den Umweltbonus – also auch rückwirkend – in Anspruch nehmen. Bedingung: Käufer müssen das neue Elektroauto mindestens neun Monate behalten, auch im Falle von Leasingwagen.
Wie und wo beantragt man die Kaufprämie?
Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – und zwar ausschließlich online auf www.bafa.de. Dort sollen auch sämtliche Fahrzeugmodelle, für die die Prämie gilt, gelistet werden. Interessierte müssen für den Umweltbonus zunächst einen Kauf- oder Leasingvertrag vorlegen. Anschließend stellt das BAFA einen Zuwendungsbescheid aus, und der Käufer muss Kopien von KFZ-Schein und -Brief sowie der Rechnung im Antragsportal hochladen. Wichtig: Um den Staatsbonus zu erhalten, muss auf der Rechnung ersichtlich sein, dass der Hersteller eine Prämie in gleicher Höhe bereits vom Nettokaufpreis abgezogen hat.
Bild © Pixelio, Marko Greitschus
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