Was Verbraucherschützer und Teile der Politik schon seit geraumer Zeit fordern, ist nun in die Tat umgesetzt worden: Energieversorger müssen ab sofort sämtliche Preisbestandteile in der Gas- und Stromrechnung kenntlich machen. Die von Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel initiierten Neuregelungen traten Ende letzter Woche per Verordnung in Kraft und sollen eine höhere Transparenz für Verbraucher mit sich bringen.
Grundversorger müssen Preisbestandteile aufschlüsseln
Die neuen Bestimmungen betreffen zunächst auschließlich die Strom- und Gastarife der Grundversorgung. Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur bezieht mehr als ein Drittel der Stromkunden sowie jeder vierte Gaskunde in Deutschland Energie über die vergleichsweise teure Grundversorgung. Diese Verbrauchergruppe soll ab sofort detaillierter über die Zusammensetzung ihrer Kosten informiert werden und gleichzeitig die Gründe für etwaige Preiserhöhungen nachvollziehen können. Die zusätzlichen Angaben auf der Stromrechnung würden den Anbietervergleich erleichtern und damit den Wettbewerb auf dem Strommarkt fördern, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
In Zukunft müssen Grundversorger ihre Kunden auf der Stromrechnung, in den Vertragsbedingungen sowie in ihrer Online-Präsenz über die Höhe staatlicher Belastungen durch Steuern, Abgaben und Umlagen informieren. Und das sind nicht gerade wenige: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, KWK-Aufschlag, Umlage nach § 19 StromNEV, Offshore-Umlage und Umlage abschaltbare Lasten. Hinzu kommen noch die von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegten Netzentgelte. Im Falle von Preisänderungen müssen künftig Umfang und Anlass der Änderung mitgeteilt werden, damit die Verbraucher direkt erkennen können, ob nun Vater Staat, die Versorger oder die Netzbetreiber an der Preisschraube gedreht haben.
Der Strompreis für Privathaushalte besteht zu mehr als 50 Prozent aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen – allen voran die im kommenden Jahr leicht sinkende EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung. Mit weiteren 20 Prozent schlagen die Netzentgelte auf der Stromrechnung zu Buche, womit für Beschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge der Versorger weniger als 30 Prozent bleiben. Beim Gaspreis sind gänzlich andere Voraussetzungen gegeben: Auch hier entfallen 20 Prozent auf die Netzkosten, aber weniger als 25 Prozent auf staatliche Abgaben, da lediglich Steuern und keine zusätzlichen Umlagen erhoben werden. Damit bestimmen die Versorger mehr als die Hälfte des Gaspreises selbst.
Bild © Pixelio, Uwe Schlick
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