Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt seit November 2011 bei Problemen zwischen Verbrauchern und Versorgern. Die durch das Energiewirtschaftsgesetz legitimierte Einrichtung mit Sitz in Berlin wird pro Jahr in tausenden Fällen aus dem gesamten Bundesgebiet tätig und zieht bis zum jetzigen Zeitpunkt eine ausdrücklich positive Zwischenbilanz.
85 Prozent Erfolgsquote
An die 10.000 Streitfälle zwischen Energieversorgern und Kunden verhandelt die Schlichtungsstelle Energie jedes Jahr. Davon bezieht sich in der Regel knapp die Hälfte auf Probleme bei der Abrechnung. Beispielsweise herrscht Uneinigkeit im Hinblick auf Preiserhöhungen, Nachforderungen, Zählerstände, geleistete Vorauszahlungen oder die vom Versorger festgelegte Abschlagshöhe. Fast ebenso viele Streitfälle, die auf den Schreibtischen der Schlichter landen, ergeben sich aus vertraglichen Belangen. Dabei geht es etwa um die Auszahlung von Boni, die Wirksamkeit von Kündigungen oder die generelle Vertragslaufzeit. Sonstige, eher seltenere Beschwerden beziehen sich auf Probleme beim Anbieterwechsel, defekte Zähler oder andere Sachschäden. Insgesamt zieht die Schlichtungsstelle nach nunmehr über drei Jahren Arbeit eine positive Zwischenbilanz, denn: In 85 Prozent der Fälle konnten Einigungen zwischen Versorgern und Verbrauchern erzielt werden.
Strom- und Gaskunden raten sowohl die Schlichter als auch Verbraucherschützer, potenziellem Ärger mit ihrem Energieversorger vorzubeugen, indem sie den Vertragskonditionen im Allgemeinen mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen. Viele Kunden hätten beim Anbieterwechsel einzig den Preis im Blick, dabei könnten sich kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sowie das Vermeiden von Vorkasse- oder Pakettarifen im Nachhinein als deutlich wichtiger erweisen als die reine Ersparnis. Kommt es dennoch zu Problemen mit dem Energieversorger, so ist ein diesbezüglicher Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie für Verbraucher generell kostenfrei. Zahlen müssen die Versorgungsunternehmen, denn sie sind zur Teilnahme an solchen Schlichtungsverfahren gesetzlich verpflichtet. Der Ablauf ist stets derselbe: Die Energiekunden müssen ihr Anliegen schriftlich darlegen und alle für den Fall relevanten Unterlagen beifügen. Die Schlichter holen dazu die Stellungnahme des Versorgers ein und unterbreiten den Parteien anschließend einen Einigungsvorschlag. Aber: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, die weder für das Unternehmen noch den Kunden rechtlich bindend ist.
Bild © Pixelio, Tony Hegewald
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