In einigen deutschen Heizungskellern geht es seit Anfang des Jahres buchstäblich kriminell zu. Denn die geltende Energieeinsparverordnung stuft Heizkessel hohen Alters seit dem 1. Januar als illegal ein. Verstöße werden mit horrenden Bußgeldern geahndet, allerdings wird der Umrüstzwang durch zahlreiche Ausnahmeregelungen deutlich entschärft.
Ü30-Heizkessel müssen in den Ruhestand
Laut Energieeinsparverordnung dürfen öl- oder gasbetriebene Heizkessel, die vor dem Stichtag 1. Januar 1985 installiert wurden und demnach 30 Lenze oder mehr gesehen haben, seit Jahresbeginn nicht mehr betrieben werden. Die Zahl der betroffenen Geräte ist durchaus signifikant: Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fallen allein im bevölkerungsreichsten Bundesland zwischen fünf und zehn Prozent der Heizkessel in die Uralt-Kategorie und verheizen demnach viel zu viel Energie. Wenn solch ein Kessel illegal weiterbetrieben wird, dürfte in der Regel Unkenntnis statt krimineller Energie die Ursache sein. Deshalb obliegt die Prüfpflicht dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dieser kontrolliert im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau, ob die Auflagen der Energieeinsparverordnung erfüllt werden, oder zu alte Heizkessel gegebenenfalls ausgetauscht werden müssen. Verstöße gegen die Neuregelung werden vom Gesetzgeber im Übrigen nicht als Kavaliersdelikt erachtet, sondern mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet.
Ausnahmen sind die Regel
Nun das große Aber: In einigen Fällen ist es zulässig, Ü30-Heizkessel weiter zu betreiben – und diese Fälle sind zahlreich. So gelten für Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel sowie Anlagen in Mehrfamilienhäusern, deren Leistung 400 Kilowatt übersteigt, Ausnahmen von der Energieeinsparverordnung. Auch Eigenheimbesitzer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus vor Februar 2002 bezogen haben, können Ruhe bewahren, denn ihr Kessel darf bleiben. Beim Neubezug eines Hauses mit austauschpflichtigem Heizkessel, muss die Umrüstung innerhalb von zwei Jahren in die Wege geleitet werden.
Bild © Pixelio, Rainer Sturm
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