Das umstrittene Ausschreibungsmodell regelt die Förderung großer Projekte zur erneuerbaren Energieerzeugung seit Anfang des Jahres über Auktionen. Die Logik: Biomasseanlagen, Wind- und Solarparks sollen maximal ökonomisch realisiert werden, indem das jeweils günstigste Gebot für ein Projekt den Zuschlag erhält. Nach der ersten Ausschreibungsrunde für Offshore-Windparks hat nun der Bundesverband WindEnergie (BWE) Zwischenbilanz gezogen und die Unterschiede zwischen der alten EEG-Systematik und dem neuen Auktionssystem betont – mit durchaus kritischen Untertönen.
Ausschreibungsgebote sind „hoch spekulativ“
Während die frühere Vergütung von EEG-Anlagen auf den realen Kostenstrukturen der Projekte basiert habe und regelmäßig nachgesteuert worden sei, so schildert der BWE, beobachte man im neuen Ausschreibungsmodell ein „stark risikoorientiertes Verhalten“. So würden in den Ausschreibungsangeboten unter anderem überzogene Börsenstrompreise unterstellt und massive Kostendegressionsschritte in der Anlagentechnologie vorausgesetzt. BWE-Präsident Hermann Albers stellt in einer Pressemitteilung seines Verbandes klar: „Sollten die hinter den Geboten stehenden Annahmen bis zum Bau der Projekte in den Jahren 2021 bis 2025 nicht belastbar sein, steht die Umsetzung in Frage. Dies würde energiewirtschaftliche Verwerfungen nach sich ziehen.“
Der BWE weist darauf hin, dass zwischen der Kalkulation und der Realisation von Offshore-Windprojekten grundsätzlich fünf bis acht Jahre liegen. Anzunehmen, dass in dieser Zeit die unterstellte Kostendegression bei der Technologie zu erreichen sei, sei mindestens genauso mutig, wie Anlagen der 10-Megawatt-Klasse zur Kalkulationsgrundlage zu machen. Albers: „Insgesamt zeigt sich, dass das verlässliche Instrument des EEG gegen ein hoch spekulatives Instrument getauscht wird. Mittelständische und nicht durch staatliche Eigentümerstrukturen abgesicherte Unternehmen werden nicht so hoch spekulativ agieren können.“
Die Interessenvertretung der Windbranche rät der Bundesregierung, das Ausschreibungsmodell im Sinne eines fairen Wettbewerbs und nachhaltiger und seriöser Planungen nachzubessern. Dazu gehöre auch der Grundsatz, dass nicht das billigste, sondern das wirtschaftlichste Gebot den Zuschlag erhalte.
Bild © woti61, Pixelio
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