Stadtwerke tun dem Strommarkt gut – dies besagt zumindest eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Demnach sorgen kommunale Versorger weder für einen Verdrängungswettbewerb auf den Energiemärkten, noch arbeiten Unternehmen in öffentlicher Hand spürbar ineffizienter als private Akteure.
Daumen hoch für die Rekommunalisierung
Unter dem Schlagwort „Rekommunalisierung“ zeichnet sich bereits seit Jahren der Trend ab, ehemals privatisierte Energieversorgungsunternehmen zurück in die öffentliche Hand zu überführen. Die Folge: Eine steigende Zahl von Städten und Gemeinden erzeugt und vertreibt Energie wieder in Eigenregie. Wer dabei gleich Marx’sche Fantasien von Kollektivierung und Volkseigentum entwickelt, befindet sich allerdings auf dem Holzweg: Zwar ist laut DIW-Studie die Zahl der kommunalen Versorger zwischen 2003 und 2012 um 17 Prozent gestiegen, gleichzeitig sind die privaten Energieunternehmen mit einer Steigerung von 49 Prozent aber quasi durch die Decke gegangen. Deshalb könne von einer Verdrängung privater Strom- und Gasanbieter durch Rekommunalisierungen definitiv keine Rede sein, heißt es von Seiten des Berliner Instituts. Auch die Umsatzentwicklung auf den Energiemärkten liefere keine Anzeichen für eine ungesunde Dominanz der Stadtwerke, im Gegenteil: Die öffentlichen Versorger erwirtschafteten im Jahr 2012 lediglich ein gutes Viertel der Umsätze im Energiesektor – und dies, obwohl sie die Mehrheit der Unternehmen stellen.
Ein weit verbreitetes Vorurteil lautet, dass Unternehmen in öffentlicher Hand generell ineffizienter arbeiten würden als private Marktakteure. Auch dies untersuchte das DIW und kam zum gegenteiligen Ergebnis. Stadtwerke und regionale Versorger gestalten ihre Leistung ebenso effizient wie Privatunternehmen, lautet das Fazit der Studie. Ist die Rekommunalisierung also ein generell empfehlenswerter Trend für das Energieversorgungssystem der Zukunft? Jein, sagt das DIW. Dem Geschäftsmodell Stadtwerke seien zwar keine grundsätzlichen Strukturprobleme oder negativen Markteinflüsse nachzuweisen, dennoch müsse die Rekommunalisierung immer eine Einzelfallentscheidung sein.
Bild © Pixelio, S. Hofschlaeger
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