So verstehen und prüfen Sie Ihre Stromrechnung

Einmal jährlich erhalten Stromkunden von ihrem Energieversorger die Jahresendabrechung über ihren Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten. Viele Verbraucher empfinden ihre Stromrechnung jedoch als unverständliches und intransparentes Zahlenwerk und fühlen sich durch technokratische Formulierungen und kaum nachvollziehbare Datensätze schlicht überfordert.

Wir erklären Ihnen daher hier die Stromrechnung, erläutern gesetzliche Bestimmungen und Pflichtangaben und schildern die bekanntesten Fehler und Versäumnisse aus Sicht der Verbraucherschützer.

Wann kommt die jährliche Stromrechnung?

Die Frage, wann die Jahresendabrechnung an die einzelnen Haushalte verschickt wird, ist nicht eindeutig zu beantworten, denn die Rechnungsstellung der vielen Energieversorger in Deutschland erfolgt uneinheitlich. Die Mehrzahl der Stromanbieter hält sich an das kalendarische Abrechnungsjahr von Januar bis Dezember und erstellt die Rechnungen stets zum Jahresanfang für das jeweilige Vorjahr.

Insbesondere bei Stadtwerken, örtlichen Grundversorgern und großen Energiekonzernen kann sich der Abrechnungsprozess sämtlicher Haushaltskunden jedoch unter Umständen über das gesamte Frühjahr strecken.

Bestimmte Anbieter setzen für den Zeitpunkt der Rechnungsstellung ein eigenes Wirtschaftsjahr an und bei wieder anderen Versorgern ist das Datum des Vertragsschlusses für den zwölfmonatigen Berechnungszeitraum ausschlaggebend.

Die wichtigsten Angaben auf der Stromrechnung

Stromrechnung

Rechnungsbetrag und Abschlagsplan

Die aus Verbrauchersicht entscheidensten Informationen finden sich in der Regel direkt auf der ersten Seite der Stromrechnung: der genaue Jahresrechnungsbetrag abzüglich der bereits gezahlten Abschläge sowie die aus dem letztjährigen Verbrauch resultierende Höhe des künftigen monatlichen Abschlages. Sofern mindestens einer der Faktoren Stromverbrauch oder Strompreis gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist, erhöhen sich üblicherweise auch die Abschläge.

Zählerstände und Verbrauch

Auf den folgenden Seiten der Rechnung wird unter Angabe der entsprechenden Stromzähler-Nummer der Jahresverbrauch im Detail aufgeführt. Dazu listet der Energieversorger in der Regel die Zählerstände zu Abrechnungsbeginn und –ende und ermittelt auf dieser Basis den genauen Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh).

Stromtarif, Grundpreis und Verbrauchspreis

Der vom Versorger berechnete Strompreis setzt sich in der Regel aus einem Grundpreis und einem Verbrauchspreis, zum Teil auch Arbeitspreis genannt, zusammen. Die Höhe der Preisbestandteile wird durch den vom Kunden gewählten Stromtarif vorgegeben. Der Grundpreis ist eine pro Monat oder Jahr berechnete, konstante und verbrauchsunabhängige Gebühr. Der Verbrauchsspreis wird hingegen in Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) berechnet und ist demnach in seiner Gesamtsumme stark vom individuellen Stromverbrauch abhängig. Verbrauchsintensive Haushalte tun in der Regel gut daran, einen Stromtarif mit möglichst niedrigem Verbrauchspreis auszuwählen, während verbrauchsarme Haushalte darauf achten sollten, den tariflichen Grundpreis kleinzuhalten.

Wie kann ich meine Stromrechnung prüfen?

Generell sollten alle Endkunden ihre Stromrechnung überprüfen. Im Einzelnen bedeutet dies nach §40 Abs.2 EnWG, dass die Rechnung folgende Informationen enthalten muss:

  • Name und Anschrift des Energielieferanten. Dazu gehören auch eine Kontaktmöglichkeit (z.B. Telefon und E-Mail) und das zuständige Registergericht
  • Name, Nummer oder Code des zum Endkunden dazugehörigen Strom- und/oder Gaszählers
  • Name und Anschrift des Endkunden
  • Vertragsdauer
  • Kündigungstermine und Kündigungsfristen
  • Anfangs- und Endzählerstand für den zuvor festgelegten Zeitraum (gilt für Haushaltskunden)
  • Aktuell geltende Preise
  • Zeitraum der Abrechnung
  • Verbrauch, der im vertraglich festgelegten Zeitraum gemessen wurde
  • Vergleichswerte des vorangegangen Zeitraums
  • Dokumentation der Rechte, die ein Endkunde im Streitfall besitzt
  • Angabe von allen Kosten, die aus der sogenannten Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für Endverbraucher entstehen

In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass die Stromrechnungen nicht korrekt sind. Deshalb empfehlen wir Ihnen. die wichtigsten Puntkt auf Ihrer Rechnung zu prüfen.

  • Stimmt die Adresse und die Kundennummer?
  • Ist der Abrechnungszeitraum korrekt und stimmen die Abschlagszahlungen mit den Abbuchungen überein?
  • Ist der Gesamtbetrag richtig berechnet und ist die Nachzahlung oder Rückerstattung verständlich?

    Vergleichen Sie den angegeben Stromverbrauch mit Ihrem Vorjahrsverbrauch. Notieren Sie sich die Zählerstände und schauen Sie nach, ob der Arbeitspreis und die Grundgebühr mit den Daten aus Ihrem Stromvertrag übereinstimmen. 

Was der Gesetzgeber vorschreibt

Eine der wichtigsten Pflichtangaben auf jeder Jahresendabrechnung ist die sogenannte Stromkennzeichnung. Sie informiert Verbraucher darüber, anhand welcher Energiequellen der an sie gelieferte Strom erzeugt wurde. In Deutschland erfolgt die Aufschlüsselung in prozentualen Anteilen fossiler Energieträger, erneuerbarer Energieträger und Kernenergie. Zusätzlich sind die Stromanbieter dazu angehalten, Angaben über die Umweltauswirkungen (zum Beispiel CO2-Emissionen und radioaktive Abfälle) ihres Energiemixes zu machen.

Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben in den vergangenen Jahren eine Reihe neuer Pflichtangaben für Stromrechnungen mit sich gebracht. So müssen unter anderem die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist sowie der nächstmögliche Kündigungstermin auf der Jahresrechnung der Energieversorger vermerkt sein. Zudem soll der aktuelle Stromverbrauch in Relation sowohl zum Vorjahr als auch zu vergleichbaren Kundengruppen grafisch dargestellt werden.

Im Hinblick auf eventuelle Streitfälle zwischen Versorger und Verbraucher sollte die Stromrechnung auch rechtliche Informationen für Haushaltskunden und insbesondere die Kontaktdaten der zuständigen Schlichtungsstelle Energie enthalten.

Energieversorger müssen Kunden außerdem die Wahl lassen, ob sie Rechnungen in Papierform oder digital erhalten möchten.

Was Verbraucherschützer fordern

Verbraucherschützer beklagen regelmäßig, dass viele Stromanbieter ihrer vom Gesetzgeber auferlegten Informationspflicht in Stromrechnungen nur lückenhaft nachkommen. Hier wären verschärfte Kontrollmechanismen von Nöten.

Zudem sei die Aufstellung der Kosten bislang deutlich zu intransparent. Deshalb fordern neben den Verbraucherverbänden mittlerweile auch Teile der Politik eine detaillierte Aufschlüsselung aller im Strompreis enthaltenen Posten – also auch der Netzentgelte, Steuern und staatlichen Abgaben. Auf diese Weise sollen Verbraucher im Falle steigender Stromkosten direkt erkennen können, ob nun der Staat, die Netzbetreiber oder die Energieversorger an der Preisschraube gedreht haben.

Ein weiterer Vorschlag aus Verbraucherschutzsicht sieht vor, das bisherige Zahlungssystem der pauschalen Abschläge zu Gunsten monatlich genauer Stromrechnungen aufzubrechen. So sollen die Haushalte einen detaillierten und zeitnahen Einblick in ihren individuellen Verbrauch erhalten. Experten sind sich ohnehin sicher, dass intelligente Netze und Zähler in Zukunft zeit- und lastvariable Stromtarife mit sich bringen, die eine grundlegende Reform der bisherigen Abrechnungsmodelle notwendig machen werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Informationen muss die Energierechnung enthalten?

Strom und Gas kosten Geld. Die Abrechnung erfolgt in der Regel per Rechnung. Viele Haushalte erhalten einmal im Jahr eine komplette Abrechnung für einen bestimmten Zeitraum (meist 12 Monate). Für den Kunden ist es natürlich sehr wichtig, dass die Rechnung transparent gestaltet ist und er auch versteht, wie sich die Kosten für Strom und/oder Gas zusammensetzen. Dies ist sogar gesetzlich festgeschrieben. In §40 Abs.1 EnWG heißt es daher:

„Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, in oder als Anlage zu ihren Rechnungen an Letztverbraucher und in an diese gerichtetem Werbematerial sowie auf ihrer Website für den Verkauf von Elektrizität anzugeben“.

Generell sollten alle Endkunden ihre Rechnung überprüfen. Im Einzelnen bedeutet dies nach §40 Abs.2 EnWG, dass die Rechnung folgende Informationen enthalten muss:

  • Name und Anschrift des Energielieferanten. Dazu gehören auch eine Kontaktmöglichkeit (z.B. Telefon und E-Mail) und das zuständige Registergericht
  • Name, Nummer oder Code des zum Endkunden dazugehörigen Strom- und/oder Gaszählers
  • Name und Anschrift des Endkunden
  • Vertragsdauer
  • Kündigungstermine und Kündigungsfristen
  • Anfangs- und Endzählerstand für den zuvor festgelegten Zeitraum (gilt für Haushaltskunden)
  • Aktuell geltende Preise
  • Zeitraum der Abrechnung
  • Verbrauch, der im vertraglich festgelegten Zeitraum gemessen wurde
  • Vergleichswerte des vorangegangen Zeitraums
  • Dokumentation der Rechte, die ein Endkunde im Streitfall besitzt
  • Angabe von allen Kosten, die aus der sogenannten Konzessionsabgabe und aus den Netzentgelten für Endverbraucher entstehen

 

Sollte man zwischen der letzten und der neuen Abrechnung den Energielieferanten gewechselt haben, so muss der ehemalige Lieferant den Verbrauch dem neuen Lieferanten melden. Falls dies nicht möglich ist, wird der Verbrauch geschätzt.

Darüber hinaus gibt es einige neue Regelungen, die zusätzliche Informationen auf der Rechnung verlangen. Dazu gehört in erster Linie eine Aufstellung aller Energieträger, die der Lieferant nutzt. Dies soll vor allem Transparenz schaffen und z.B. zeigen, ob es sich bei der Lieferung wirklich Ökostrom handelt, wie es im Vertrag festgehalten wurde. Auch die Umweltauswirkungen der genutzten Energieträger müssen festgehalten werden. Darüber hinaus müssen Energielieferanten angeben, ob der Strom an einer Börse oder außerhalb der EU eingekauft wurde. Dies gilt aber ausschließlich für den Bereich Strom. Beim Gas muss die Angabe nicht geleistet werden.

Strom- und Gasanbieter müssen Kunden die Wahl lassen, ob sie Rechnungen in Papierform oder digital erhalten möchten.

Wann muss ich als Kunde die Gas- und/oder Stromrechnung bezahlen?

Die Fälligkeit der Gas- und/oder Stromrechnungen hängt von Ihrem Energieversorger und Ihrem Vertrag ab. Es gibt verschiedene Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten, wie z.B. monatliche Abschlagszahlungen, vierteljährliche oder jährliche Zahlungen.

Monatliche Abschlagszahlungen basieren auf einer Schätzung Ihres Jahresverbrauchs und werden auf 12 Monate verteilt. Am Ende des Abrechnungsjahres erhalten Sie eine Schlussrechnung, in der Ihr tatsächlicher Verbrauch mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet wird. Falls Sie zu viel gezahlt haben, erhalten Sie eine Gutschrift, und falls Sie zu wenig gezahlt haben, müssen Sie den Differenzbetrag begleichen.

Vierteljährliche oder jährliche Zahlungen basieren ebenfalls auf einer Schätzung Ihres Jahresverbrauchs, werden jedoch in größeren Zeitabständen abgerechnet.

Die genauen Fälligkeiten Ihrer Zahlungen finden Sie in Ihrem Vertrag oder auf Ihren Rechnungen. Im Allgemeinen sind Rechnungen innerhalb einer festgelegten Frist (z.B. 14 oder 30 Tage) nach Erhalt zu bezahlen.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Gas- und/oder Stromrechnungen haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Energieversorger, um Informationen speziell zu Ihrem Vertrag und Ihren Zahlungsterminen zu erhalten.

Laut Energiewirtschaftsgesetz müssen Kunden Nachzahlungsforderungen von Strom- oder Gasanbietern innerhalb von zwei Wochen leisten. Im Umkehrfall müssen auch die Energieversorger ein etwaiges Guthaben von Kunden binnen zwei Wochen auszahlen bzw. mit dem nächsten Abschlag verrechnen.

Bei Energielieferanten außerhalb der Grundversorgung können außerdem vertraglich vereinbarte Sonderregelungen und Fristen gelten. Folgende Vertragsmodelle sind bei Stromtarifen häufig zu finden:

Vertrag mit Bonus

Bei diesem Vertragsmodell erhalten Kunden einen einmaligen Wechselbonus, der üblicherweise nach dem ersten Vertragsjahr ausgezahlt wird.

Vertrag mit Vorauskasse

Bei diesem Vertragsmodell zahlen Kunden Ihren kalkulierten Stromverbrauch bis zu ein Jahr im Voraus.

Vertrag mit Kaution

Bei diesem Vertragsmodell muss ein zusätzlicher Sonderabschlag geleistet werden. Dieser ist in der Regel vor Lieferbeginn fällig und wird nicht verzinst. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die Kaution zurückerstattet.

Welche Rechte habe ich, wenn ich Einspruch gegen die Rechnung einlegen will?

Wenn Sie Einspruch gegen Ihre Stromrechnung einlegen möchten, haben Sie bestimmte Rechte und Möglichkeiten. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Überprüfen Sie die Rechnung genau: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Informationen auf der Rechnung richtig verstanden haben und prüfen Sie Ihren Verbrauch, den Zählerstand, Tarife und sonstige Gebühren.

  2. Kontaktieren Sie Ihren Energieversorger: Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechnung fehlerhaft ist, wenden Sie sich zunächst an Ihren Energieversorger. Erklären Sie Ihre Bedenken und bitten Sie um Klärung oder Korrektur der Rechnung.

  3. Einlegen eines formellen Widerspruchs: Wenn Ihr Energieversorger Ihre Bedenken nicht zufriedenstellend beantwortet oder die Rechnung nicht korrigiert, können Sie einen formellen Widerspruch einlegen. Beachten Sie die Fristen und Verfahren, die Ihr Energieversorger für Widersprüche vorgibt. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und Kommunikation auf.

  4. Schlichtungsstelle oder Verbraucherschutz: Wenn der Widerspruch bei Ihrem Energieversorger nicht erfolgreich ist, können Sie sich an eine unabhängige Schlichtungsstelle oder Verbraucherschutzorganisation wenden, die bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern helfen kann.

  5. Rechtliche Schritte: Wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind und keine Einigung erzielt wurde, können Sie erwägen, rechtliche Schritte gegen den Energieversorger einzuleiten. In diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf Energierecht spezialisiert ist.

Wer muss die Stromrechnung bezahlen?

Für die monatlich anfallenden Abschläge sowie die Jahresstromrechnung hat stets der Vertragspartner aufzukommen - und zwar unabhängig davon, ob dieser Mieter, Eigentümer, privater oder gewerblicher Kunde ist.

Vertragspartner zahlt die Stromrechnung

Die Stromrechnung muss in der Regel vom Vertragsnehmer bezahlt werden, also der Person, die den Vertrag mit dem Stromanbieter abgeschlossen hat. In den meisten Fällen ist dies der Bewohner oder Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, in dem der Strom verbraucht wird.

In Mietwohnungen sind die Mieter normalerweise für die Zahlung der Stromrechnung verantwortlich, da sie direkt einen Vertrag mit dem Stromanbieter abschließen. Der Vermieter kann jedoch in einigen Fällen die Stromkosten übernehmen und diese dann als Nebenkostenabrechnung oder als Teil der Miete an den Mieter weitergeben. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die entsprechenden Vereinbarungen im Mietvertrag festgehalten sind.

Wer haftet für meine Stromrechnung?

Im Regelfall lässt das Vertragsverhältnis zwischen Stromanbieter und -kunde keine Fragen offen: Der im Stromliefervertrag aufgeführte Abnehmer ist rechtlich bindender Vertragspartner und haftet demnach für die anfallenden Stromkosten. Unklarheiten bestehen allenfalls in vereinzelten Sonderfällen bei speziellen Miet- oder Pachtverhältnissen. Aber auch diesbezüglich hat die Rechtsprechung inzwischen eindeutige Urteile gefällt.

Zugriff regelt Haftung

Rechtlich gesehen haftet stets derjenige für die anfallenden Stromkosten, der über die Zugriffsmöglichkeit auf den betreffenden Versorgungsanschluss verfügt. Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn der Verbraucher nicht explizit als Vertragspartner aufgeführt wird. Dies wurde durch mehrere Gerichtsurteile zu Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern in der jüngeren Vergangenheit bestätigt. Eigentümer haften also generell nicht für die Stromrechnung ihrer Mieter oder Pächter. In der Verantwortung steht immer der tatsächliche Stromverbraucher. Die Rechtsprechung besagt sogar, dass Verbraucher, die über ihren Hausanschluss Strom beziehen, ohne sich vorab aktiv um einen entsprechenden Vertrag bemüht zu haben, allein durch die Entnahme des Stroms ein Vertragsverhältnis mit dem zuständigen Energieversorger eingehen.

Wo kann ich die Stromrechnung prüfen lassen?

Fehlerhafte Stromrechnungen bilden bei seriösen Energieversorgern zwar die Ausnahme, können jedoch vorkommen. Haben Verbraucher Zweifel an der Korrektheit ihrer Stromrechnung, etwa, weil diese im Vergleich zu Vorjahren ungewöhnlich hoch ausfällt, sollte neben einer eigenständigen Überprüfung auch der Kundendienst des Versorgers in Anspruch genommen werden. Eine unabhängige Prüfung der Stromrechnung gestaltet sich hingegen schwieriger.

Schritt 1: Eigenständige Prüfung

Um offensichtliche Fehlerquellen ausschließen zu können, sollten zunächst einige grundlegende Fragen geklärt werden: Bezieht sich die Stromrechnung auf die tatsächliche Verbrauchsstelle und den abgeschlossenen Stromtarif? Wurde der Zählerstand korrekt erfasst? Ist die Verrechnung von Verbrauch und Strompreis plausibel? Arbeitet der Stromzähler störungsfrei? Wurden im betreffenden Abrechnungszeitraum neue, möglicherweise stromintensive Elektrogeräte angeschafft? Wurde der Jahresverbrauch vom Versorger tatsächlich abgelesen oder lediglich geschätzt?

Schritt 2: Kontakt zum Energieversorger

Ergibt sich durch die eigene Prüfung keine Klärung oder erhärtet sich der Verdacht einer fehlerhaften Stromrechnung, sollten sich Kunden im zweiten Schritt unbedingt mit ihrem Versorger in Verbindung setzen, um sich die Stromrechnung nachvollziehbar erklären zu lassen. Stromanbieter mit gutem Kundendienst können in vielen Fällen zu einer schnellen Lösung beitragen.

Schritt 3: Unabhängige Instanzen hinzuziehen

  1. Verbraucherzentrale: In Deutschland bieten die Verbraucherzentralen Beratung und Hilfe bei Fragen rund um Energie und Stromrechnungen an. Sie können sich an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland wenden, um Ihre Stromrechnung prüfen zu lassen. Sie bieten auch Online-Tools und Ratgeber zur Überprüfung von Stromrechnungen an.

  2. Unabhängige Energieberater: Sie können auch die Dienste eines unabhängigen Energieberaters in Anspruch nehmen, um Ihre Stromrechnung zu überprüfen. Energieberater sind Experten auf dem Gebiet der Energieeffizienz und können Ihnen helfen, Fehler in Ihrer Rechnung zu identifizieren und Einsparpotenziale zu erkennen.

  3. Online-Tools und Ratgeber: Es gibt verschiedene Online-Tools und Ratgeber, die Ihnen helfen können, Ihre Stromrechnung selbst zu überprüfen. Diese können Sie dabei unterstützen, die verschiedenen Bestandteile der Rechnung zu verstehen und mögliche Fehler zu erkennen.

Wenn Sie bei der Überprüfung Ihrer Stromrechnung Unstimmigkeiten oder Fehler feststellen, wenden Sie sich an Ihren Stromanbieter, um diese zu klären und gegebenenfalls eine Korrektur der Rechnung zu veranlassen.

Warum berechnen Stromanbieter mit elf Monaten?

Üblicherweise berechnen Strom- und Gasanbieter ihren Kunden elf monatliche Abschlagszahlungen pro Jahr. Im zwölften Monat erfolgt statt des üblichen Abschlags die Jahresendabrechnung. Dementsprechend wird die zuvor geschätzte Gesamtsumme auf elf Monate verteilt statt auf ein ganzes Jahr, was erklärt, warum die Preise von Stromtarifen oftmals mit dem Zusatz »bei elf Abschlägen« dargestellt werden.

Im zwölften Monat folgt die Jahresendabrechnung

Der zwölfte Monat – egal ob für die Stromrechnung das Kalenderjahr, Geschäftsjahr oder der Zeitpunkt des Lieferbeginns angesetzt wird – dient dem sogenannten Zahlungsausgleich zwischen Kunde und Versorger. Das heißt, die zuvor geleisteten Abschläge werden mit dem reellen Verbrauch verrechnet, wodurch sich entsprechende Rück- oder Nachzahlungen ergeben. Diese Endabrechnung erfolgt nach elf Monaten und beinhaltet gleichsam den zwölften Abschlag.

Stromrechnung zu hoch, was tun?

Es gibt viele Gründe für hohe Stromrechnungen und unliebsame Nachzahlungen: Gestiegene Strompreise, ein höherer Verbrauch im Vergleich zu Vorjahren oder schlicht und einfach Abrechnungsfehler des Anbieters. Egal, ob die jährliche Endabrechnung nun einmalig und sprunghaft oder kontinuierlich und schleichend gestiegen ist – Stromkunden sollten den Ursachen in jedem Fall auf den Grund gehen, denn sparen lässt sich (fast) immer.

Stromrechnung auf Fehler prüfen

Um offensichtliche Fehlerquellen bei der Stromrechnung auszuschließen, sollten zunächst einige grundlegende Fragen geklärt werden: Sind Verbrauchsstelle und Stromtarif korrekt aufgeführt? Wurde der Zählerstand richtig erfasst? Erscheint die Verrechnung von Verbrauch und Strompreis plausibel? Arbeitet der Stromzähler störungsfrei? Wurde der Jahresverbrauch vom Versorger tatsächlich abgelesen oder lediglich geschätzt?

Ursachen für den gestiegenen Verbrauch ermittteln

Auch ein tatsächlich gestiegener Stromverbrauch sollte grundsätzlich hinterfragt werden: Wurden im betreffenden Abrechnungszeitraum beispielsweise neue, möglicherweise stromintensive Elektrogeräte angeschafft? Arbeiten bestehende Geräte inzwischen ineffizient, weil sie veraltet oder sogar defekt sind? Ein Strommessgerät ist die einfachste Hilfe, Stromfressern im Haushalt auf die Spur zu kommen. Die Geräte sind günstig zu bekommen, bei vielen örtlichen Grundversorgern sogar kostenlos leihbar. Falls Sie vor dem Hintergrund eines dramatisch gestiegenen Verbrauchs sogar Stromklau vermuten, ist auch dies simpel prüfbar: Einfach alle Sicherungen im Stromkasten abschalten und den Zähler kontrollieren. Steht dieser nicht still, wird offenbar an anderer Stelle »mitverbraucht«.

Strompreis des Anbieters hinterfragen

Hohe Stromrechnungen können natürlich auch auf Strompreiserhöhungen des betreffenden Versorgers zurückgehen. Diese müssen jedoch – und zwar nach gesetzlich genau definierten Richtlinien – zuvor angekündigt worden sein. Ist dies nicht geschehen, sollten Stromkunden unbedingt Widerspruch einlegen. Aber auch wenn die Strompreiserhöhung korrekt angekündigt und plausibel begründet wird, wie zum Beispiel durch gestiegene Steuern, Umlagen oder Netzentgelte, sollten Verbraucher ihren aktuellen Strombezug hinterfragen. Denn bei Preiserhöhungen besteht immer ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Kunden können den Anlass also ungeachtet ihrer eigentlichen Vertragslaufzeit nutzen, um zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln.

Weitere Informationen: So verstehen Sie Ihre Stromrechnung.

Wann ist die Stromrechnung verjährt?

Im Hinblick auf die Verjährung von Stromrechnungen ist die Rechtslage nicht vollkommen eindeutig. Im Allgemeinen sieht die Gesetzgebung bei Zahlungsforderungen eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach Erbringen der Leistung vor. Für Stromanbieter gilt jedoch eine Ausnahmeregelung: Die Frist beginnt erst mit der Rechnungsstellung.

Verjährungsfrist: Drei Jahre, aber...

Im Energiewirtschaftsgesetz findet sich folgende Formulierung: »Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen.« Der Gesetzgeber macht für die Art und den Zeitpunkt der Rechnungsstellung also gewisse Vorgaben, diese bleiben in letzter Konsequenz jedoch unverbindlich. Rein rechtlich ist daher grundsätzlich denkbar, wenn auch höchst ungewöhnlich, dass ein Stromanbieter seine Leistungen noch Jahrzehnte später in Rechnung stellt. Fälle konkreter Rechtsprechung gibt es diesbezüglich noch zu wenige, um eine allgemeine Norm davon abzuleiten. Wurde die Rechnung hingegen zugestellt, jedoch innerhalb der Dreijahresfrist nicht bezahlt, ist die Verjährung sicher wirksam.

Im umgekehrten Fall müssen Verbraucher zwingend innerhalb von drei Jahren gegen fehlerhafte Stromrechnungen oder unrechtmäßige Preiserhöhungen vorgehen – sonst verjähren ihre Ansprüche. Dieses Ungleichgewicht zwischen den Rechten von Anbieter und Verbraucher wird häufig kritisiert.

Wie entstehen die Abschläge meiner Stromrechnung?

Die Abschläge Ihrer Stromrechnung entstehen durch die Schätzung Ihres zukünftigen Stromverbrauchs und die Aufteilung der voraussichtlichen Kosten auf gleichmäßige monatliche Zahlungen. Dieses Verfahren soll die Stromkosten über das Jahr verteilen und somit finanzielle Belastungen für die Verbraucher reduzieren. Hier ist, wie die Abschläge berechnet werden:

Als Abschläge werden die regelmäßigen, zumeist monatlichen Zahlungen an den Energieversorger bezeichnet. Ein solcher Abschlag dient als anteilige Vorauszahlung im Hinblick auf die Jahresendabrechnung und wird aus den aktuellen Preisen des Stromanbieters sowie dem erwartbaren Stromverbrauch des Kunden errechnet.

Strompreis und Verbrauch als Berechnungsgrundlage

Bei Bestandskunden wird stets der Vorjahresverbrauch als Berechnungsgrundlage für die künftigen Abschläge angesetzt. Im Falle von Neukunden müssen Stromanbieter den zu erwartenden Stromverbrauch hingegen prognostizieren, um die erstmalige Höhe der Abschlagszahlungen festsetzen zu können. Die Kalkulation kann auf Basis verschiedener Werte vorgenommen werden: die Haushaltsgröße, der letztjährige Stromverbrauch beim bisherigen Versorger, der Verbrauch des Vormieters, der Durchschnittsverbrauch vergleichbarer deutscher Haushalte, sogar eine eigene Schätzung des Kunden kann als Grundlage dienen. Mit Hilfe dieser Faktoren ermittelt der Stromanbieter, wie hoch der regelmäßige Abschlag sein muss, um den ganzjährigen Strombedarf zu finanzieren. Im Zuge der Jahresendabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch schließlich mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und per Rück- oder Nachzahlung ausgeglichen.

Entscheidend für die Abschlagszahlung ist natürlich auch der Strompreis. Dieser beinhaltet neben der Gewinnmarge des Stromanbieters auch staatliche Anteile wie Steuern und Umlagen sowie die Netzentgelte. Verändern sich bestimmte Preisbestandteile, passt der Stromanbieter in der Regel auch die Tarife an und damit die Höhe der geforderten Abschläge.

Die Abschlagszahlungen werden während des Vertragsjahres geleistet und dienen als Vorauszahlungen auf Ihre tatsächlichen Stromkosten. Am Ende des Vertragsjahres erhalten Sie eine Jahresabrechnung, die Ihren tatsächlichen Stromverbrauch, die bereits geleisteten Abschlagszahlungen und eventuelle Nachzahlungen oder Gutschriften berücksichtigt.

Es ist wichtig, Ihren Zählerstand regelmäßig an Ihren Stromanbieter zu melden, um genauere Abschlagszahlungen und eine präzisere Jahresabrechnung zu ermöglichen. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Abschläge zu hoch oder zu niedrig sind, können Sie Ihren Stromanbieter bitten, diese anzupassen.

Wie kann ich meine Stromrechnung verstehen?

Eine Stromrechnung kann auf den ersten Blick kompliziert wirken. Viele Verbraucher empfinden ihre jährliche Stromrechnung als unverständliches und kaum nachvollziehbares Zahlenwerk und fühlen sich von technokratischen Formulierungen und Datensätzen überfordert. Es ist aber wichtig die Stromrechnung zu verstehen, um sicherzustellen, dass die berechneten Kosten korrekt sind.

Hier sind die grundlegenden Bestandteile einer Stromrechnung und wie man sie versteht:

  1. Vertragsdaten: Zu Beginn der Rechnung finden Sie Ihre persönlichen Daten sowie die Vertragsnummer und die Kundennummer. Diese dienen zur Identifizierung Ihres Vertrages und sind hilfreich, wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben und sich an Ihren Stromanbieter wenden möchten.

  2. Abrechnungszeitraum: Die Rechnung gibt den Zeitraum an, für den die Stromkosten berechnet werden. Bei einer Jahresabrechnung ist dies normalerweise ein Zeitraum von 12 Monaten, während bei einer monatlichen Abschlagsrechnung der betreffende Monat angegeben wird.

  3. Zählerstand: Die Rechnung zeigt den Anfangs- und Endzählerstand für den Abrechnungszeitraum sowie den daraus resultierenden Verbrauch in Kilowattstunden (kWh). Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endzählerstand entspricht Ihrem Stromverbrauch.

  4. Arbeitspreis: Der Arbeitspreis ist der Betrag, den Sie pro Kilowattstunde (kWh) für den verbrauchten Strom zahlen. Dieser Preis wird mit Ihrem Verbrauch multipliziert, um die Kosten für den verbrauchten Strom zu berechnen.

  5. Grundpreis: Der Grundpreis ist ein fester Betrag, den Sie unabhängig von Ihrem Verbrauch zahlen. Er deckt die Fixkosten des Stromanbieters für die Bereitstellung des Stroms, Kundenservice, Abrechnung und Instandhaltung des Stromnetzes ab. Der Grundpreis kann als monatlicher oder jährlicher Betrag angegeben werden.

  6. Steuern und Abgaben: Ihre Stromrechnung enthält verschiedene Steuern und Abgaben, wie die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und die Umlagen für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) sowie für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage). Diese Abgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und werden auf den Verbrauch und/oder den Grundpreis angewendet.

  7. Gesamtbetrag: Der Gesamtbetrag ist die Summe der Kosten für den verbrauchten Strom, den Grundpreis und die Steuern und Abgaben. Dies ist der Betrag, den Sie für den Abrechnungszeitraum zahlen müssen.

  8. Zahlungsinformationen: Die Rechnung enthält Informationen über die Zahlungsweise (z. B. Überweisung, Lastschrift) und das Fälligkeitsdatum der Zahlung.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Stromrechnung zu verstehen oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich an Ihren Stromanbieter, um weitere Informationen oder eine Überprüfung der Rechnung zu erhalten.

Die wichtigsten Angaben auf Seite 1: Kosten und Abschläge

Die für Verbraucher wichtigsten Informationen finden sich gleich auf der ersten Seite der Stromrechnung: der genaue Jahresstromverbrauch, die damit verbundenen Stromkosten sowie die bereits gezahlten Abschläge. Daraus ergibt sich der letztliche Rechnungsbetrag, aus dem wiederum eine Nachzahlungsforderung oder Gutschrift seitens des Stromanbieters erfolgt. Der konkrete Stromverbrauch bestimmt zudem die Höhe der künftigen Abschläge, die ebenfalls auf Seite 1 der Rechnung beziffert wird.

Details zu Preis und Verbrauch

Auf den folgenden Seiten der Stromrechnung wird der gemessene Jahresstromverbrauch konkretisiert. Dazu nennt der Energieversorger die Zählerstände zu Abrechnungsbeginn und -ende und ermittelt auf dieser Basis den genauen Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh). Auch der gewählte Stromtarif und der damit verbundene Preis werden aufgeführt. Ein Tarif setzt sich in der Regel aus dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt, zusammen. Der Grundpreis ist eine pro Monat oder Jahr berechnete, konstante und verbrauchsunabhängige Gebühr, der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) berechnet und ist direkt vom individuellen Stromverbrauch abhängig.

Weitere Pflichtangaben: Stromquellen und Vertragsbedingungen

Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, im Zuge der Rechnungsstellung eine Reihe weiterer Angaben zu machen, durch die Stromkunden sowohl allgemeine Informationen als auch wichtige Erkenntnisse bezüglich ihres individuellen Verbrauchsverhaltens gewinnen können. Eine der wichtigsten Pflichtangaben auf jeder Stromrechnung ist die sogenannte Stromkennzeichnung. Sie informiert Verbraucher über die konkreten Anteile fossiler, atomarer und erneuerbarer Energieträger, die ein Versorgungsunternehmen für seinen Strommix nutzt. Darüber hinaus müssen die Anbieter Auskunft über die Umweltauswirkungen ihrer Stromlieferungen geben, beispielsweise im Hinblick auf CO2-Emissionen und radioaktive Abfälle.

Auch auf vertragliche Modalitäten müssen Energieversorger in ihren Rechnungen ausdrücklich hinweisen.  Konkret betrifft dies die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist sowie den nächstmöglichen Kündigungstermin. Zudem muss der aktuelle Stromverbrauch in Relation sowohl zum Vorjahr als auch zu vergleichbaren Kundengruppen grafisch dargestellt werden. Auch rechtliche Informationen, beispielsweise der Hinweis auf die Schlichtungsstelle Energie, gehören zu den Pflichtangaben auf Stromrechnungen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite So verstehen und prüfen Sie Ihre Stromrechnung

Wie werden die monatlichen Abschläge berechnet?

Die monatlichen Abschläge dienen als anteilige Vorauszahlung auf die Jahresstromrechnung. Sie ergeben sich aus den aktuellen Preisen des Stromanbieters sowie dem erwartbaren Stromverbrauch des Kunden. Die kalkulierte Gesamtsumme wird dabei üblicherweise auf elf Abschläge in zwölf Monaten aufgeteilt.

Zwölf Monate, elf Abschläge

Üblicherweise berechnen Stromanbieter ihren Kunden elf monatliche Abschlagszahlungen pro Jahr. Der zwölfte Monat dient dem sogenannten Zahlungsausgleich zwischen Kunde und Versorger. Das heißt, die zuvor geleisteten Abschläge werden mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet und durch entsprechende Gutschriften oder Nachzahlungsforderungen ausgeglichen. Diese Jahresendabrechnung erfolgt üblicherweise im zwölften Monat des angesetzten Vertragszeitraums.

Zentrale Größen: Strompreis und Stromverbrauch

Für Kunden, die mehrere Jahre in Folge vom selben Stromanbieter beliefert werden, ist stets der Vorjahresverbrauch als Berechnungsgrundlage für künftige Abschläge ausschlaggebend. Bei Neukunden müssen Stromanbieter den zu erwartenden Stromverbrauch hingegen prognostizieren, beispielsweise auf Grundlage der Haushaltsgröße, des letztjährigen Stromverbrauchs, der Verbrauchswerte des Vormieters oder dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte. Im Zuge der Jahresendabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch schließlich mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und per Rück- oder Nachzahlung ausgeglichen.

Ebenso entscheidend für die Abschlagszahlung wie der Verbrauch des Kunden ist der Strompreis des Versorgers. Ändert sich dieser, beispielsweise zum Ende eines Vertrags- oder Kalenderjahres, so werden in der Regel auch die Tarife und damit die Höhe der geforderten Abschläge angepasst.

Wie kann ich meine Stromrechnung berechnen?

Wenn Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer kommenden Stromrechnung ermitteln oder Ihre letzte Jahresabrechnung auf Richtigkeit überprüfen möchten, benötigen Sie lediglich zwei relativ simple Kennzahlen: Ihren Strompreis, unterteilt in Grund- und Arbeitspreis, sowie den genauen Stromverbrauch des betreffenden Jahres laut Zählerstand. Anschließend können Sie Ihre Stromkosten in drei einfachen Schritten berechnen.

Schritt 1: Strompreis checken

Ein Stromtarif setzt sich üblicherweise aus dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt, zusammen. Der Grundpreis ist eine pro Monat oder Jahr berechnete, konstante und verbrauchsunabhängige Gebühr, der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde abgerechnet und ist direkt vom individuellen Stromverbrauch abhängig. Beide Preisbestandteile sind im Stromliefervertrag sowie auf den Abrechnungen des Stromanbieters aufgeführt.

Schritt 2: Stromverbrauch ermitteln

Der individuelle Stromverbrauch eines Haushaltes lässt sich am einfachsten und zugleich genauesten durch das Nachhalten von Zählerständen ermitteln. Der Zählerstand kann – auch im Sinne einer Kontrollfunktion – vom Stromkunden selbst festgehalten werden, beispielsweise pro Monat oder Jahr. Ist dies nicht geschehen, können die verbrauchten Kilowattstunden nachträglich mithilfe der letzten Stromrechnungen nachvollzogen werden, denn die Zählerstände müssen vom Stromanbieter im Zuge der Rechnungsstellung aufgeführt werden.

Schritt 3: Stromverbrauch und Strompreis verrechnen

Haben Sie Ihren Jahresverbrauch auf die eine oder andere Weise ermittelt, müssen Sie diesen nur noch mit dem vom Anbieter genannten Arbeitspreis pro Kilowattstunde multiplizieren und anschließend den Grundpreis Ihres Stromtarifs hinzuaddieren. So können Sie Ihren Stromrechnungsbetrag prognostizieren bzw. überprüfen.

Wie lange muss ich meine Stromrechnung aufbewahren?

Für nahezu alle Arten von Rechnungen gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren – so auch im Falle von Stromrechnungen. Entsprechend lange sollte das betreffende Dokument aufbewahrt werden. Geprüfte und bezahlte Stromrechnungen können zwar prinzipiell auch vor Ablauf der dreijährigen Frist entsorgt werden, im Hinblick auf eventuelle Rückzahlungsforderungen bei späteren Streitfällen ist das vorläufige Archivieren jedoch ratsam. Berufstätige, die ihre Stromkosten steuerlich geltend machen können, sollten die Rechnung zudem als Nachweis für ihre Steuererklärung aufbewahren.

Verjährungs- und Aufbewahrungsfrist: Drei Jahre

Wichtig: Die Verjährungs- und damit die Aufbewahrungsfrist einer Stromrechnung beginnt nicht zwingend mit dem letzten Tag des Geschäftsjahres bzw. Abrechnungszeitraums. Entscheidend ist der Tag der Rechnungsstellung und gegebenenfalls das Ende des betreffenden Kalenderjahres. Um bei der Aufbewahrung ganz sicher zu gehen, klären Sie zunächst das Datum der Rechnungsstellung. Addieren Sie dann die Aufbewahrungsfrist von drei Jahren beginnend mit dem folgenden Kalenderjahr.

Was muss eine Stromrechnung enthalten?

Energielieferanten sind seitens des Gesetzgebers ausdrücklich dazu angehalten, Gas- und Stromrechnungen einfach und verständlich zu gestalten. Dazu sollen einheitliche und allgemeingültige Bezeichnungen und Formulierungen verwendet werden. Zudem muss jede Stromrechnung eine Reihe von Pflichtangaben enthalten. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Angaben auf Ihrer Stromrechnung nicht fehlen dürfen.

Lieferant: Name, Anschrift, Kontaktdaten, zuständiges Registergericht

Zähler: Zählernummer, Codenummer des zuständigen Netzbetreibers

Vertrag: Vertragsdauer, Kündigungsfrist, nächstmöglicher Kündigungstermin

Preis: Grund- und Arbeitspreis, Abschläge und Guthaben, Auflistung aller maßgeblichen Preisbestandteile

Verbrauch: konkreter Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum, Anfangs- und Endzählerstand, Vergleich zum Vorjahresverbrauch, Vergleich zum Verbrauch anderer Kunden ähnlicher Haushaltsgröße

Rechte: Informationen zu Streitbeilegungsverfahren, Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie, Verweise auf Verbraucherzentralen, Energieberatungsstellen oder ähnliche Einrichtungen, allgemeine Informationen zu wichtigen Vertragsinhalten wie Zahlungsweise, Rücktrittsrecht etc.

Stromkennzeichnung: Anteile der einzelnen Energieträger im Strommix des Lieferanten, Durchschnittswerte des bundesweiten Strommixes, Umweltauswirkungen des gelieferten Stroms in Form von CO2-Emissionen und radioaktiven Abfällen

Strom- und Gasanbieter müssen Kunden außerdem die Wahl lassen, ob sie Rechnungen in Papierform oder digital erhalten möchten.

Wieso ist meine Stromrechnung so hoch?

Die Ursachen für hohe Stromrechnungen und unliebsame Nachzahlungen können vielfältig sein: Gestiegene Strompreise, ein erhöhter Energieverbrauch oder vielleicht sogar Abrechnungsfehler des Energieversorgers. Ob Ihre Stromrechnung nun einmalig und sprunghaft oder kontinuierlich und schleichend gestiegen ist – den Ursachen sollten Sie in jedem Fall auf den Grund gehen. Denn letztlich gilt: Sparen lässt sich (fast) immer.

Mögliche Ursache 1: Abrechnungsfehler

Fällt die Stromrechnung, beispielsweise im Vergleich zu Vorjahren, ohne nachvollziehbare Gründe unverhältnismäßig hoch aus, sollten Verbraucher zunächst die naheliegendsten Fehlerquellen im Hinblick auf die Abrechnung ausschließen. Dazu hilft die Klärung grundlegender Fragen: Sind Verbrauchsstelle und Stromtarif im Rechnungsschreiben korrekt aufgeführt? Wurde der Zählerstand richtig erfasst? Erscheint die Verrechnung von Verbrauch und Strompreis plausibel? Arbeitet der Stromzähler störungsfrei? Wurde der Jahresverbrauch vom Versorger tatsächlich abgelesen oder lediglich geschätzt? Kommen in einem oder gleich mehreren Punkten Zweifel auf, sollten sich Stromkunden unbedingt an ihren Anbieter wenden.

Mögliche Ursache 2: Erhöhter Verbrauch

Auch ein erwiesenermaßen gestiegener Stromverbrauch sollte grundsätzlich hinterfragt werden: Wurden im betreffenden Abrechnungszeitraum beispielsweise neue, möglicherweise stromintensive Elektrogeräte angeschafft? Arbeiten bestehende Geräte inzwischen ineffizient, weil sie veraltet oder sogar defekt sind? Ein Strommessgerät ist eine einfache und kostengünstige Hilfe, Energiefressern im Haushalt auf die Spur zu kommen. Falls vor dem Hintergrund dramatisch gestiegener Verbrauchswerte sogar Stromklau vermutet wird, ist auch dies schnell prüfbar: Einfach alle Sicherungen im Stromkasten abschalten und kontrollieren, ob der Zähler wirklich still steht.

Mögliche Ursache 3: Gestiegener Strompreis

Steigende Stromrechnungen können natürlich auch auf Strompreiserhöhungen des Energieversorgers zurückgehen. Diese müssen allerdings nach gesetzlich genau definierten Richtlinien zuvor angekündigt worden sein. Ist dies nicht geschehen, sollten Stromkunden unbedingt Widerspruch einlegen. Aber auch wenn die Strompreiserhöhung korrekt angekündigt und plausibel begründet wird, beispielsweise durch gestiegene Steuern, Umlagen oder Netzentgelte, sollten Verbraucher ihren aktuellen Strombezug hinterfragen. Denn bei Preiserhöhungen besteht immer ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Kunden können den Anlass also praktischerweise nutzen, um unmittelbar zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln.

Hier sind einige mögliche Gründe für einen erhöhten Stromverbrauch

  1. Fehlende Energieeffizienz: Ältere oder ineffiziente Geräte verbrauchen oft mehr Energie als nötig. Überprüfen Sie Ihre Elektrogeräte auf Energieeffizienz, und ziehen Sie in Betracht, sie durch energieeffiziente Modelle zu ersetzen.

  2. Standby-Verbrauch: Viele Elektrogeräte verbrauchen auch im Standby-Modus Energie. Ziehen Sie den Stecker oder verwenden Sie eine abschaltbare Steckdosenleiste, um den Standby-Stromverbrauch zu reduzieren.

  3. Erhöhte Nutzung: Wenn Sie in letzter Zeit mehr Zeit zu Hause verbracht haben, haben Sie möglicherweise mehr Energie verbraucht als üblich. Überlegen Sie, ob sich Ihr Lebensstil oder Ihre Gewohnheiten geändert haben.

Um Ihre Stromrechnung zu senken, sollten Sie in erster Linie Ihren Energieverbrauch überwachen und versuchen, ineffiziente Geräte oder Praktiken zu identifizieren. Darüber hinaus können Sie auch Energieversorger und Tarife vergleichen, um sicherzustellen, dass Sie den besten Preis erhalten.

Wann erhalte ich die Abschlussrechnung?

Die Abschlussrechnung für Ihren Stromvertrag erhalten Sie in der Regel in folgenden Situationen:

  1. Vertragsende: Wenn Ihr Vertrag mit dem Stromanbieter endet und Sie sich entscheiden, den Anbieter oder Tarif zu wechseln, wird der aktuelle Anbieter Ihnen eine Abschlussrechnung zusenden. Diese Rechnung enthält den gesamten Verbrauch und die entsprechenden Kosten für den abgelaufenen Vertragszeitraum.

  2. Umzug: Wenn Sie umziehen und den aktuellen Stromanbieter nicht am neuen Wohnort weiter nutzen, erhalten Sie ebenfalls eine Abschlussrechnung. In diesem Fall wird die Abschlussrechnung für den Zeitraum erstellt, in dem Sie den Stromvertrag an der alten Adresse genutzt haben.

Wenn Verbraucher einen Tarif- oder Anbieterwechsel vornehmen, oder sich der Anschluss umzugsbedingt ändert, erstellt der Energieversorger eine Abschlussrechnung. Dafür gibt es eine klar definierte gesetzliche Frist. Demnach müssen Strom- und Gasanbieter ihren Kunden spätestens sechs Wochen nach Vertragsende die Abschlussrechnung vorlegen.

In diesem Zusammenhang gilt außerdem: Nachzahlungsforderungen von Strom- oder Gasanbietern müssen Kunden innerhalb von zwei Wochen leisten. Im Umkehrfall müssen auch die Energieversorger ein etwaiges Guthaben von Kunden binnen zwei Wochen auszahlen bzw. mit dem nächsten Abschlag verrechnen.

Gesetzliche Frist für Stromrechnungen: 6 Wochen

In den meisten Fällen versenden Stromanbieter die abschließende Rechnung unmittelbar nach Vertragsablauf. Darüber hinaus regelt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Spätestens sechs Wochen nach Ende des Belieferungszeitraums muss die entsprechende Rechnung gestellt sein.

Die gesetzliche Frist sorgt dafür, dass Stromkunden die in der Rechnung aufgeführten Zählerstände mit ihrem Verbrauch gegenrechnen können. Etwaige Formfehler sowie Nach- oder Rückzahlungen können auf diese Weise noch nachvollziehbar ermittelt werden.

Bei verspäteter Rechnung aktiv werden

Stromkunden, die ihre Abschlussrechnung verspätet oder gar nicht erhalten, sollten unbedingt mit ihrem Versorger in Kontakt treten und das Versäumnis gegebenenfalls anmahnen. Dies gilt auch für Kunden, die bei ihrem Anbieter verbleiben und auf die Jahresabrechnung warten. Denn diese ist maßgeblich für die Höhe der künftigen Abschläge. Eine Verzögerung kann im Ernstfall zu überhöhten Zahlungsforderungen führen.

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