Schlichtungsstelle Energie

Schlichtungsstelle Energie

urteil

Vermittler zwischen Versorgern und Verbrauchern

Seit dem Jahr 2011 vermittelt die Schlichtungsstelle Energie mit Sitz in Berlin als unabhängige und neutrale Instanz bei Unstimmigkeiten zwischen Energieversorgern und Verbrauchern. Bleibt die Beschwerde eines Kunden beim betreffenden Strom- oder Gasanbieter erfolglos, kann die Schlichtungsstelle kostenfrei durch einen Schlichtungsantrag hinzugezogen werden. Sie ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) legitimiert und wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz), dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) getragen. Anerkannt und gefördert wird die Schlichtungsstelle Energie durch die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Justiz und Verbraucherschutz.

Kostenfreies Verfahren für Verbraucher

Ob Missverständnisse bei der Strom- und Gasrechnung, Uneinigkeiten in Bezug auf Vertragsklauseln oder Probleme beim Anbieterwechsel - Verbraucher können sich in diesen und weiteren Belangen an die Schlichtungsstelle Energie wenden, sofern eine vorherige Beschwerde beim betreffenden Energieversorger erfolglos blieb. Für Strom- und Gaskunden ist dieser Schritt vollkommen gebührenfrei. Die anfallenden Kosten werden grundsätzlich seitens der Energieversorgungsunternehmen getragen, denn diese sind vom Gesetzgeber zur Teilnahme an etwaigen Schlichtungsverfahren verpflichtet. Wichtig zu beachten ist, dass sich die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle auf Belange des Energiewirtschaftsgesetzes beschränkt. Darunter fallen ausschließlich leitungsgebundener Strom sowie Erdgas, alternative Formen der Energieversorgung wie beispielsweise Fernwärme oder Flüssiggas hingegen nicht.

Hohe Einigungsquote zwischen Energieversorgern und Kunden

Die Schlichtungsstelle Energie bearbeitet jedes Jahr bis zu 10.000 Anträge von Verbrauchern, die ungeklärte Probleme mit ihrem Energieversorger beklagen. Die Gewichtung der Konflikte zeigt bislang einen klaren Trend: In der Regel bezieht sich etwa jeder zweite Schlichtungsantrag auf das Thema Abrechnung. Hierbei handelt es sich um Streitfälle im Hinblick auf Preiserhöhungen, Nachforderungen, Zählerstände, geleistete Vorauszahlungen oder die vom Anbieter festgesetzte Abschlagshöhe. Die zweite Hälfte der Anträge entfällt üblicherweise auf vertragliche Themen, beispielsweise die Auszahlung von Boni, die Wirksamkeit von Kündigungen oder die konkrete Vertragslaufzeit. Anders geartete Eingaben, bei denen es zum Beispiel um Probleme beim Anbieterwechsel, defekte Zähler oder sonstige Sachschäden geht, sind in der Statistik der Schlichtungsstelle Energie deutlich unterrepräsentiert.

Ausgesprochen positiv fällt die bisherige Zwischenbilanz aus: In 85 Prozent der Fälle konnte die Schlichtungsstelle eine Einigung zwischen Verbrauchern und Versorgern herbeiführen und damit weiterführende juristische Verfahren vermeiden

Schlichtungsantrag und Schlichtungsverfahren

Die Schlichtungsstelle Energie soll privaten Strom- und Gaskunden ein modernes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Klärung von Streitfällen bieten. Bleibt eine Beschwerde beim betreffenden Energieversorger ohne Einigungserfolg, kann die Hilfe der Schlichtungsstelle in Anspruch genommen werden. Den Beginn eines jeden Schlichtungsverfahrens bildet der Schlichtungsantrag. Dieser muss schriftlich - per Online-Formular oder auf dem Postweg - gestellt und durch sämtliche erforderliche Unterlagen ergänzt werden.

Nach Antragseingang prüfen die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren erfüllt sind. Anschließend wird eine Stellungnahme des Versorgungsunternehmens eingeholt, welches sich binnen drei Wochen nach Eröffnung des Verfahrens mit dem Kunden einvernehmlich verständigen kann. Gelingt dies nicht, unterbreitet die Schlichtungsstelle auf Basis beider Stellungnahmen einen Einigungsvorschlag. Grundsätzlich ist dieser weder für den Versorger noch für den Verbraucher rechtlich verpflichtend. Stimmen die Beteiligten der Empfehlung jedoch zu, so ist das Verfahren abgeschlossen und das Ergebnis im Sinne eines zivilrechtlichen Vergleichss bindend. Ein Schlichtungsverfahren wird in der Regel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen.

Kontakt

Logo Schlichtungsstelle  Energie

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 - 0

Fax: +49 (0) 30 / 27 57 240 - 69

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

www.schlichtungsstelle-energie.de

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