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Neuer Energieausweis ab 1. Mai

17.04.2014 | Energienachrichten

Ab dem 1. Mai gelten laut der aktualisierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) neue Regelungen für Energieausweise. Künftig müssen in gewerblichen Immobilienanzeigen neben dem Wert für den Endenergieverbrauch, dem Baujahr und den wesentlichen Heizenergieträgern eines Gebäudes zusätzlich Angaben zur Energieeffizienzklasse veröffentlicht werden. Die Effizienzklasse für Wohngebäude ist in den Stufen A+ bis H anzugeben. Dies soll die Bewertung der Energieeffizienz einer Immobilie künftig spürbar erleichtern.

Im Falle von Verkauf oder Neuvermietung müssen sich Eigentümer rechtzeitig um einen gültigen Energieausweis für die betreffende Immobilie kümmern. Spätestens bei der Objektbesichtigung muss er den Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Wichtig: Ab Mai 2014 sind Modernisierungsempfehlungen verpflichtender Bestandteil des Energieausweises - das Dokument soll gezielt auf sinnvolle und kostengünstige Verbesserungen des energetischen Zustandes einer Immobilie hinweisen. Die Ausweisart, verbrauchs- oder bedarfsorientiert, muss für das betreffende Gebäude zugelassen sein. In der Regel ist das neu ausgestellte Dokument zehn Jahre gültig.

Der Pflicht zum gültigen Energieausweis sollten Eigentümer in jedem Fall nachkommen. Die Nichtvorlage bei Vertragsabschluss mit Mietern, Pächtern oder Käufern kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 Euro Strafe geahndet werden. Zudem sind künftig unabhängige Stichprobenkontrollen von Energieausweisen durch die Länder möglich. Die Neuerungen der EnEV 2014 betreffen im Übrigen nicht nur Wohngebäude. Auch bei öffentlichen Gebäuden wie Behörden, größeren Geschäften, Restaurants, Hotels und Banken besteht ab 1. Mai unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zum Aushang.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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