EU schafft finanzielle Doppelbelastung von Stromspeichern ab

EU schafft finanzielle Doppelbelastung von Stromspeichern ab

18.01.2019 | Energienachrichten

Die gegenwärtig noch geltende Doppelbelastung von Solarstromspeichern bei Steuern und Abgaben soll nach dem Willen der Europäischen Union abgeschafft werden. Dies geht aus den Ergebnissen der Verhandlungen zum neuen Strommarktdesign hervor, auf die sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Vertreter der Mitgliedstaaten geeinigt haben.

Nach der formalen Bestätigung der Verhandlungsergebnisse in den nächsten Wochen durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bewertet die Einigung auf EU-Ebene als einen wichtigen Meilenstein für eine klimafreundliche und bürgernahe Energieversorgung der Zukunft. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: "Die Potenziale von Heim- und Gewerbespeichern als wichtige Herzstücke und Flexibilitätspuffer der Energiewende wurden endlich erkannt. Bei der Erbringung von Netzdienstleistungen dürfen Speicher nun gegenüber fossilen Erzeugern nicht mehr schlechter gestellt und diskriminiert werden."

Solarstromspeicher, so der BSW, seien technisch hervorragend zur Erbringung von Systemdienstleistungen, beispielsweise Regelenergie, geeignet. Aufgrund regulatorischer Barrieren seien diese Potenziale bislang aber noch ungenutzt geblieben. In Deutschland wird laut Informationen des Branchenverbandes inzwischen jede zweite Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeicher kombiniert. Im Sommer letzten Jahres wurde der bundesweit 100.000ste Solarstromspeicher in Betrieb genommen.


© 2019 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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