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e:veen: Insolvenzverfahren läuft, Kunden können Forderungen anmelden

22.10.2018 | Energienachrichten

Das Amtsgericht Hannover hat inzwischen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der e:veen Energie eG eröffnet. Kunden haben bis zum 12. Dezember 2018 Zeit, Forderungen anzumelden. Dafür müssen Sie jedoch die genaue Höhe ihres Guthabens kennen – was fehlende Rechnungen oft verhindern. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen erklärt, was Verbraucher tun können, um zu ihrem Recht zu kommen. 

Verbraucher, die noch Rückzahlungen von e:veen erwarten, können ihre Forderungen bis zum 
12. Dezember 2018 einreichen – was als Anmeldung zur Insolvenztabelle bezeichnet wird. Möglich ist dies nur mit einem speziellen Formular, das der Insolvenzverwalter zuschickt. Wer es nicht automatisch erhält, sollte es ab Ende Oktober aktiv anfordern. Wichtig ist jedoch: Nur nachweisbare Guthaben werden vom Verwalter berücksichtigt. „Wer noch keine Rechnung erhalten hat, sollte sie daher unbedingt schriftlich bei e:veen anmahnen und eine Frist für die Zusendung setzen“, rät Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. So könnten Betroffene gegebenenfalls nachweisen, alles Mögliche getan zu haben.

Versorgung läuft weiter – Preise steigen

Viele Kunden haben Anschreiben von e:veen erhalten, in denen eine Weiterbelieferung zu veränderten Konditionen beworben wird. Kunden werden gebeten, ein neues Auftragsformular und eine Zustimmungserklärung zu unterzeichnen. „Danach soll der Vertrag auf den zukünftigen Käufer des insolventen Unternehmens übergehen“, erklärt Preuschoff. Wer das Angebot nicht annimmt, müsse gemäß der Kundeninformation mit einer Beendigung des Vertrags rechnen. „Verbraucher sollten sich durch das Schreiben nicht unter Druck setzen lassen. Wird die Versorgung beendet, fallen Kunden automatisch in die Grundversorgung. Jeder hat also ausreichend Zeit, Konditionen zu vergleichen und einen Vertrag mit dem Anbieter seiner Wahl zu schließen.“

Bei Fragen zu bestehenden Verträgen sowie Auswirkungen des Insolvenzverfahrens hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Lesen Sie dazu auch die Seite: Stromanbieter Insolvenz - Tipps für betroffene Kunden

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