Dreist, dreister, Flexstrom!
Hallo,
wie viele andere bin auch ich auf Flexstrom hereingefallen. Die Masche, die dieses Unternehmen abzieht, scheint dabei immer mehr oder weniger gleich zu sein: nach dem ersten Jahr erfolgt ohne vorherige Ankündigung ein Tarifwechsel, wer nun fristgerecht kündigt, verliert seinen Bonus. Dass dies rechtlich nicht zulässig ist, wurde z.B. vom Amtsgericht Tiergarten (Az. 3 C 377/10) per Urteil festgestellt.
Dreist ist jedoch, dass sich Flexstrom nicht die Bohne um dieses Urteil kümmert, und diesen Bonus nicht verrechnet.
Ich habe inzwischen eine Mahnung von Flexstrom erhalten. Wie andere schon mehrfach berichtet haben, ist auch bei mir diese als zweite Mahnung ausgewiesen, obwohl nie eine erste Mahnung bei mir ankam.
Trotzdem werde ich mich dadurch natürlich nicht einschüchtern lassen. Denn genau darauf zielt dieses Spiel ab. Ich vermute, dass Flexstrom somit auch bei mir in der nächsten Zeit ein Mahnverfahren einleiten wird. Diesen Schritt empfinde ich als den Gipfel der Dreistigkeit: eine gerichtlich als unwirksam erklärte AGB-Klausel mit juristischen Mitteln durchfechten zu wollen.
Trotzdem sehe ich dem gelassen entgegen. Am Ende wird es auch bei mir ausgehen wie in allen anderen Fällen, in denen Betroffene hart geblieben sind: Flexstrom wird den Bonus verrechnen, die Kosten des Mahnverfahrens und meine Anwaltskosten zahlen müssen.
Das wird dann der Zeitpunkt sein, an dem ich mich mit einem Lächeln an dieses dubiose Unternehmen zurück erinnern werde.
Ich werde aber in jedem Fall über den weiteren Verlauf berichten.
Beste Grüße
Gnobsi
|