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  #1 (permalink)  
Alt 24.03.2011, 19:53
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Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 1
Standard Achtung: Flexstrom verweigert Anerkennung des Aktionsbonus!

Hallo,

ich war vom 01.10.2009 bis 30.09.2010 Flexstrom Kunde, Tarif 2400er Partner Sommeraktion 2009, Zahlung per Vorkasse.
Die Vertragskündigung erfolgte fristgerecht und wurde von Flexstrom bestätigt.

In der Schlussrechnung vom 09.02.2011 wurde eine teilweise nachvollziehbare Restforderung mitgeteilt.
Aufgrund der fehlenden Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus in Höhe von 100€ legte ich am 13.02.2011 Widerspruch gegen die Rechnung ein, bat um Rechnungskorrektur und entzog Flexstrom die Einzugermächtigung für mein Konto.

Am 07.03.2011 überwies ist den unstrittigen Teilbetrag der Rechung (Gesamtforderung - 100€ Aktionsbonus).
Somit sollten keine offenen Forderungen seitens Flextrom bestehen.

FlexStrom verweigert seit dem 13.02.2011 in mehrmaliger E-Mailkorrespondenz die Anrechnung des vertraglich vereinbarten Aktionsbonus. Die standardisierte Antwort lautet:

"... Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen kein Bonusanspruch zusteht..."

Das Bestehend des vertraglich festgelegten Bonusanspruch wurde nunmehr in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt.

Amtsgerichte Tiergarten, Urteil vom 24.01.2011, Aktenzeichen: 3 C 377/10
Landgericht Heidelberg, Urteil vom 29. Dezember 2010, Aktenzeichen: 12 O 76/10 KfH

In der Ablehnung verweist Flexstrom seine AGB (Punkt 7.3). Allerdings wurde die Unwirksamkeit der AGB in Bezug zum Anspruch auf Bonuszahlung durch Flexstrom unter anderem im Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10 festgestellt.


Gibt es ähliche Erfahrungen mit Flexstrom?
Wie verfährt Flexstrom weiter, tritt nach den widersprochenen Mahnungen ein Inkassobüro auf den Plan oder versucht Flexstrom die Wirksamkeit des Aktionsbonus ein weiteres Mal gerichtlich feststellen zu lassen?

Vielen Dank im Vorraus für euer Feedback.

Viele Grüße,
Daniel
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  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2011, 10:27
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Registriert seit: 13.04.2011
Beiträge: 3
Standard Flexstrom

Hallo Daniel,
genau das Problem habe ich auch.
Genau 1 Jahr war ich Kunde bei Flexstrom.
Zum 1.1.11 habe ich den Anbieter gewechselt und nach einer Erinnerungs-Mail auch
mein Abrechnung erhalten.
In dieser steht auch der Bezugszeitraum von einem Jahr.
In meinem Vertrag steht, dass ein Bonus nach einem Jahr gezahlt wird.
Per Mail habe ich Flexstrom aufgefordert mir meinen Bonus von 120€ zu zahlen.
Sie antworteten mir immer wieder unter verschiedenen Namen, dass die Bedingung des Bonus nicht erfüllt seien, nach §7.3 der AGB.
Nur in dem §7.3 steht genau das drin was ich anfordere.
Der Hinweis auf das Urteil des Amtsgerichts Berlin hat sie nicht beeindruckt.
Den Vorgang habe ich nun einem Rechtsanwalt übergeben, mal sehen wie sie sich äußern.
Nach allem was Flexstrom in seiner Reklame schreibt, muss jeder davon ausgehen einen Bonus nach einem Jahr zu erhalten.

Ich bin sicher, dass Flexstrom vor Gericht verlieren wird.

Ich werde weiter berichten.

Bis demnächst
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2011, 17:14
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Registriert seit: 31.03.2011
Beiträge: 1
Standard

Zitat:
Zitat von Stromkunde Beitrag anzeigen
Hallo Daniel,
genau das Problem habe ich auch.
Genau 1 Jahr war ich Kunde bei Flexstrom.
Zum 1.1.11 habe ich den Anbieter gewechselt und nach einer Erinnerungs-Mail auch
mein Abrechnung erhalten.
In dieser steht auch der Bezugszeitraum von einem Jahr.
In meinem Vertrag steht, dass ein Bonus nach einem Jahr gezahlt wird.
Per Mail habe ich Flexstrom aufgefordert mir meinen Bonus von 120€ zu zahlen.
Sie antworteten mir immer wieder unter verschiedenen Namen, dass die Bedingung des Bonus nicht erfüllt seien, nach §7.3 der AGB.
Nur in dem §7.3 steht genau das drin was ich anfordere.
Der Hinweis auf das Urteil des Amtsgerichts Berlin hat sie nicht beeindruckt.
Den Vorgang habe ich nun einem Rechtsanwalt übergeben, mal sehen wie sie sich äußern.
Nach allem was Flexstrom in seiner Reklame schreibt, muss jeder davon ausgehen einen Bonus nach einem Jahr zu erhalten.

Ich bin sicher, dass Flexstrom vor Gericht verlieren wird.

Ich werde weiter berichten.

Bis demnächst
Hallo,
auch bei mir spielt Flexstrom dasselbe Spiel. Ich habe aber vorher die Einzugsermächtigung widerrufen und auch nur die Differenz zwischen Rechnung und Bonus überwiesen. Nach den üblichen eMails kam die erste Mahnung. Ich werde mich einfach verklagen lassen, das ist einfacher.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 08:09
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Registriert seit: 11.05.2011
Beiträge: 3
Standard

Hallo Daniel,
zu Deiner Frage, "... wie verfährt Flexstrom weiter..."
Ich war Kunde bei FlexStrom vom 01.02.2008 bis zum 31.01.2009 und bis zum heutigen Tag habe ich noch keine, von mir akzeptierte Rechnung erhalten. Dazwischen liegen 27 Monate, 5 Rechnungen (drei davon identisch), 9 Mahnungen und zwischendurch eine Zahlungsaufforderung (nach der zweiten Rechnung) des Inkassobüros Syllego, von denen ich aber nach dem Widerspruch nichts mehr gehört hatte. Um kosten zu sparen, habe ich die Kommunikation nur noch auf den Mailverkehr begrenzt (nach 5 Einschreibebiefen), was eigentlich genau so gut oder schlecht funktioniert, ist aber bequemer und kostet definitiv weniger. Meine gesamten Erfahrung (vorläufig) habe ich heute 13.05.11 ins Forum gestellt, was allerdings noch freigeschaltet werden muß => Benutzer "wron65".
Gruß!
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 12:29
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Registriert seit: 13.04.2011
Beiträge: 3
Reden Flexstrom zahlt

Hallo,
am 19.4. habe ich schon einen Beitrag geschrieben.
Hier nun der weitere Fortgang.
Nachdem ich fleißig mit Flexstrom gemailt hatte und immer wieder auf die Agb und da auf den §7.3 verwiesen hatte war Felxstrom nicht zu bewegen den Bonus auszuzahlen.
Interessant war immer, dass Flexstrom die Ablehnung mit gerade dem §7.3 begründete.
Also beschritt ich den anwaltlichen Weg, natürlich mit Ankündigung an Flexstrom.
Mein Anwalt hat dann ein nettes Schreiben an das nette Unternehmen Flexstrom gesendet.
In diesem Schreiben war die Aufforderung bis zu einem bestimmten Termin die Forderung nach der Zahlung des Bonus zu erfüllen.
Kurz vor Ende des Stichtages erfolgte eine neue Abrechnung unter Einbeziehung des Bonus.
Allerdings dauert die Überweisung des endgültigen Betrages noch eine weitere Woche.
Die Kosten für meinen Anwalt wurden leider zu diesem Zeitpunkt nicht an diesen überwiesen.
So lief das Thema seinen weiteren Gang.
Erneut sendete mein Anwalt ein Schreiben mit einem Zahlungstermin.
Flexstrom sendete dann per Post kurz vor Ablauf der Frist ein Schreiben indem sie sich bereit erklärten auch die Kosten für meinen Anwalt zu übernehmen.
In Berlin scheinen die Banken allerdings sehr langsam zu arbeiten, es dauert über eine Woche nach Ablauf der Frist bis der Geldbetrag eingegangen war.
Heute, zum 31.5. kann ich das Thema Flexstrom nun endgültig abschließen.
Ich hatte mich schon auf ein Gerichtsverfahren eingestellt, welches nur zu gewinnen war.

Alles in allem hat es mich eine Ecke Zeit gekostet um meine berechtigten Forderungen durchzusetzen.
Flexstrom hat immer erst auf Druck reagiert und dann in meinen Augen recht zögerlich.
Eventuell hätte ich noch eine Forderung nach Zinszahlung bezgl. der verspäteten Abrechnung meines Bonus fordern können.
Nur wer wird so kleinlich sein. ;-)
Vielleicht sollte ich im nächsten Jahr wieder zu Flexstrom wechseln, man kennt mich jetzt dort und behandelt mich bestimmt besser……..
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  #6 (permalink)  
Alt 12.06.2011, 16:13
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Registriert seit: 14.05.2011
Beiträge: 1
Böse Mahnung von Flexstrom

Hallo liebe Leidensgenossen,

Ich hatte bis zum 31.12.2011 Strom von Flexstrom für ein Jahr bezogen. Eigentlich hatte ich mich darauf eingestellt nach Ende des Jahres eine Rückzahlung zu erhalten, aber wie auch andere soll ich nun wegen einer saftigen Preiserhöhung und der nicht Anerkennung des Bonus nun eine Nachzahlung leisten. Daraufhin habe ich die Einzugsermächtigung zurückgezogen und nur den Betrag abzgl. Bonus überwiesen.

Nun habe ich von Flexstrom eine Mahnung erhalten. Wie sind Euere Erfahrungen hiermit.

Thema Aussitzen oder selbst aktiv werden?

Ich habe bei meiner Rechtsschutzversicherung eine Selbstbehalt von 150 Euro (das ist etwas mehr als der verweigerte Bonus).

Viele Grüße Tommy
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  #7 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 19:38
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Registriert seit: 11.05.2011
Beiträge: 3
Beitrag "Thema Aussitzen oder selbst aktiv werden?"

Wenn Du selbst aktiv wirst, bleibst Du u.U. auf den Anwaltskosten (=> Selbstbehalt) sitzen.
Eigentlich hast Du ja keine Gründe zum Anwalt zu gehen. Ich würde grundsätzlich per Mail immer widersprechen und alles schön speichern. Aus unserer Erfahrung bringt das keinerlei Vorteile mit sich, wenn man dies per Einschreibebrief macht. Es verursacht nur zusätzliche Kosten für Dich und die Reaktion von FlexStrom ist die gleiche.
Ich würde frühestens bei einer Zahlungsaufforderung des Inkassobüros Syllego ein Einschreibebrief versenden, spätestens aber bei einem eventuellen Mahnbescheid. Allerdings scheint die Dreistigkeint von FlexStrom nicht so weit zu gehen, da ich bei meinen Recherchen noch niemals etwas darüber lesen konnte, daß FlexStrom trotz einer falschen Abrechnug einen Mahnbescheid versandt hatte. Wenn aber ja, kannst Du dann immer noch zu Deinem Anwalt gehen.

Wir warten bereits seit ca. 29 (!!!) Monaten auf eine korrekte Endabrechnung. Da aber FlexStrom bis zum heutigen Tage nicht in der Lage war uns diese zukommen zu lassen, warten wir mit der Überweisung des Restbetrages so lange, bis wir eine korrekte Endabrechnung erhalten. Unserer Aufforderung, den von uns nicht akzeptierten Betrag gerichtlich einzufordern, ging aber FlexStrom auch nicht nach, schickte uns dafür aber bis zum heutigen Tag 5 Rechnungen (drei davon identisch), 10 Mahnungen und eine Zahlungsaufforderung (nach der zweiten Rechnung) über das Inkassobüro Syllego. Seit einigen Wochen herrscht aber Funkstille. Mal schauen wie es weitergeht.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 09:29
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Registriert seit: 13.04.2011
Beiträge: 3
Pfeil Flexstrom

Hallo,
im Spiegel von heute, 16.6. ist ein schöner Artikel mit der Überschrift "TelDaFax und Co.
Wenn billig richtig teuer wird"
In diesem Artiekl wird schön darüber berichtet, dass Flexstrom das Spiel mit dem Bonus nicht weiter betreiben darf.
Das Landgericht Heidelberg spricht hierbei von "Bauernfängerei". Flexstrom muss den Bonus bezahlen wenn der Kunde min. ein Jahr bei Flexstrom den Strom bezogen hat.
Wer jetzt nach diesem Bericht seinen Bonus immer noch nicht bekommt, sollte den Weg des Gerichts beschreiten.
Seht auch mein Verfahrensweg in den vorangegangenen Schreiben.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 19:51
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Registriert seit: 15.06.2011
Beiträge: 1
Standard Gerichtsverfahren gegen Flexstrom wegen Bonus gewonnen

Ich war von 09/2009 bis 08/2010 Kunde bei FlexStrom mit einem Tarif über 1200kWh und Vorkasse. Den Vertrag habe ich während des 1. Vertragsjahres zum Ablauf dieses Jahres gekündigt. Daraufhin verweigerte sich FlexStrom, mir den zugesagten Aktionsbonus von 80 Euro zu zahlen, mit Hinweis auf folgende AGB:

"Der einmalige Aktionsbonus wird allen Neukunden am Ende des ersten Versorgungsjahres gewährt, insofern das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten 12 Versorgungsmonate vom Kunden selbst oder durch FlexStrom gekündigt wurde."

Im Verkaufsprospekt zu meinem Vertrag stand: "Ihren Aktionsbonus erhalten Sie ganz automatisch am Ende des ersten Vertragsjahres".

Nach erfolglosen Emails ging ich zum Anwalt und Verklagte FlexStrom zur Zahlung des ausstehenden Bonus.

Das Amtsgericht Regensburg hat am 04.05.2011 folgendes Endurteil erlassen (AZ 10C 293/11):

Flexstrom muss mir die 80 Euro Bonus (+Zinsen + Anwaltskosten + Gerichtskosten) zahlen. Begründung des Gerichts:

- Flexstrom hätte die AGB klarer formulieren sollen, und für den Endkunden ist der Unterschied zwischen Kündigungsausspruchzeitpunkt und Kündigungswirksamkeitszeitpunkt nicht ersichtlich.

- die Aussagen des Verkaufsprospekts sind irreführend.

- Das Amtsgericht Tiergarten am Firmensitz von FlexStrom 3C 355 / 10 und3C377/10 hat auch so geurteilt.

Mein Urteil wurde zur Revision am Landgericht zugelassen (was bei Streitwert 80 Euro sehr selten ist). FlexStrom liess vor ein paar Tagen die Revisionsfrist verstreichen und hat inzwischen gezahlt.

Mein Fazit:

Klagen Sie Ihre Rechte gegen dieses Unternehmen ein! Mein Rechtsanwalt Zeilinger aus Regensburg hat mich z. B. gut vertreten.
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  #10 (permalink)  
Alt 26.07.2011, 13:14
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Registriert seit: 04.07.2011
Beiträge: 1
Reden Klage gerne!

Zitat:
Zitat von goegega Beitrag anzeigen
Hallo,
auch bei mir spielt Flexstrom dasselbe Spiel. Ich habe aber vorher die Einzugsermächtigung widerrufen und auch nur die Differenz zwischen Rechnung und Bonus überwiesen. Nach den üblichen eMails kam die erste Mahnung. Ich werde mich einfach verklagen lassen, das ist einfacher.
Ich würde auch gerne klagen. Bekomme 140,00 Euro von Flexstrom zuück. Angeblich erst wenn ich ÜBER 12 Monate Strom bezogen hätte. Wenn ich klage, muss ich 150,00 Euro Selbstkosten tragen. Das würde also nichts bringen!
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