Achtung: Hände weg von Flexstrom
Wir mussten erst das Gericht bemühen (Amtsgericht Tiergarten in Berlin), das dann Flexstrom zum vollen Schadensersatz von über 100 Euro verurteilt hat (Urteil vom 25.3.2010, Geschäftszeichen 3 C 109/09).
Der Sachverhalt in aller Kürze: Nach Auszug unserer Mieterin am 31.3.2007 haben wir unsere Wohnung umfassend renovieren lassen und sie im ersten Quartal 2008 selbst bezogen. Unseren Anbieterwechsel zu Flexstrom zum 15.3.2008 hat Flexstrom bis Ende August 2008 nicht vollzogen, hat jedoch am 1.4.2008 bereits die Zahlung per Vorkasse angemahnt und am nächsten Tage erhalten.
Alle unsere Versuche, von Flexstrom Informationen zum Stand des Wechsels zu erhalten, hat Flexstrom entweder ignoriert oder nichtssagend beantwortet. Erst nach der Drohung mit einer ******sanzeige im Juli 2008 hat Flexstrom sich ernsthaft um den Wechsel gekümmert und zum 1.9.2008 die Lieferung aufgenommen. Da wir in der Zwischenzeit Strom zum teuren Basistarif unseres lokalen Stromversorgers beziehen mussten, haben wir von Flexstrom Schadensersatz gefordert und vom Gericht auch zugesprochen bekommen. Flexstrom hat zähneknirschend gezahlt.
Unsere Bewertung: Obwohl preislich interessant, überwiegt das Negative bei Flexstrom: Vorkasse, fix im Kassieren, bei Problemen tot stellen und insgesamt eine lausige Kundenorientierung - das ist eine glatte 5. Seit dem 1.9.2010 beziehen wir unseren Strom woanders.
Barbara und Paul
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