Unbundling
Gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen Netzbetrieb und Stromerzeugung/ -verkauf. Die Netze stellen ein natürliches Monopol dar, das nicht vom Netzbetreiber ausgenutzt werden soll, um den eigenen Vertrieb gegenüber Wettbewerbern besserzustellen. Ziel sind neutrale Netze, bei denen alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen haben.
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