Stromsteuer
Die Arbeitspreise enthalten die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz. Betriebe, die nach §9 des Stromgesetzes dazu berechtigt sind (z.B. produzierendes Gewerbe), können die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Stromsteuer beantragen. Der Verbrauchspreis ermäßigt sich dementsprechend.
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