Netznutzungsgebühr
Mit der Netznutzungsgebühr werden diejenigen Kosten abgedeckt, die bei der Durchleitung des Stroms anfallen. Sie muss bei einem Wechsel des Stromanbieters vom neuen Stromlieferant an den alten Stromanbieter bzw. Netzbetreiber entrichtet werden. Alle Stromnetzbetreiber in Deutschland haben ihre jeweils gültigen Netznutzungsentgelte im Internet zu veröffentlichen. Die Regularien über die Erhebung von Netznutzungsentgelten wurden ursprünglich durch Verbändevereinbarungen geregelt und die Ausführung im zugehörigen Kommentarband des Verband der Netzbetreiber beschrieben.
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