-
Das Konzept der Nachhaltigkeit strebt danach, ein natürliches System ausschließlich so zu nutzen, dass es in seinen wesentlichen Charakteristika langfristig erhalten bleibt. Dies bedeutet unter anderem, dass die regenerativen Energiequellen nur in dem Maße genutzt werden, wie die Bestände natürlich nachwachsen.
Das Konzept der Nachhaltigkeit griff die 1983 von den Vereinten Nationen eingesetzte Weltkommission für Umwelt und Entwicklung auf. Die Kommission unter dem Vorsitz der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland hatte den Auftrag, langfristige Perspektiven für eine Entwicklungspolitik aufzuzeigen, die zugleich umweltschonend ist. Das Konzept der Kommission lieferte erstmals eine umfassende politische Strategie, um bislang getrennt behandelte Politikfelder gemeinsam zu behandeln. Es thematisiert Umweltprobleme der Industriestaaten gleichermaßen wie Schuldenprobleme der Dritten Welt. Aus dem Leitbild der Nachhaltigkeit wird im Konzept der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung das Postulat einer Entwicklung, welche den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.
Die UNO-Kommission für Nachhaltige Entwicklung (UN Commission on Sustainable Development, CSD) hat im Mai 2007 Politikempfehlungen und Zielvorgaben zu den Schwerpunktthemen Energie, Industrielle Entwicklung, Luftverschmutzung und Klimawandel beschlossen, mit denen die Festlegungen des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung (Johannesburg 2002) konkretisiert worden sind. Die Forderungen der Europäischen Union im Dienste der Nachhaltigkeit bestehen insbesondere darin, nationale und regionale Ziele bezüglich der Steigerung- der Energieeffizienz
- des Anteils Erneuerbarer Energien
- des Zugangs zur Energieversorgung
festzulegen.
Die EU schlägt vor, dass diese nationalen Zielsetzungen bis spätestens 2010 in die Armutsbekämpfungs- oder Nachhaltigkeitsstrategien bzw. vergleichbare Planungsprozesse integriert werden. Auf diese Weise soll die Unterstützung der internationalen Finanzierungsinstitutionen für konkrete Investitionen zur Umsetzung dieser Zielsetzungen erleichtert und die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele befördert werden. -
Nachtspeicherheizungen erzeugen mit verbilligtem Nachtstrom Wärme, speichern diese in zumeist keramischen Materialien und geben sie über den Tag verteilt wieder ab. Moderne Speicherheizungen erfordern eine sogenannte Tagnachladung, die zumeist in den frühen Nachmittagsstunden stattfindet.
-
Strom, der zu bestimmten Niedrig- oder Niedertarif-Zeiten nachts und ggf. am Wochenende bezogen wird. Nachtstrom wird mittels Zweitarifzähler (HT/NT-Zähler) oder separatem Nachtstromzähler für Speicherheizungen gemessen und mit eigenen Tarifen abgerechnet.
-
Einige Versorger bieten Tarife an, die zwischen Hauptzeit und Nebenzeit unterscheiden. Diese Tarife sind für Verbraucher gedacht, die mit Strom heizen oder aus anderen Gründen nachts und am Wochenende viel Strom verbrauchen. Diese Tarife setzen den Einbau eines Zweitarifzählers voraus, der mit weiteren Kosten verbunden ist.
Als Nebenzeit gelten festgelegte Zeiträume nachts und gegebenenfalls am Wochenende. Die genaue Definition der Nebenzeit variiert zwischen den Netzbetreibern und umfasst in der Regel die Zeit werktags von 18:00, 20:00 oder 22:00 bis 6:00 sowie in manchen Fällen das Wochenende mit oder ohne Samstag. -
Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlageteile zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie.
-
Gesamtheit von Leitungen und Stationen zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie, die von Unternehmen der öffentlichen Elektrizitätsversorgung betrieben werden.
-
Netzbetreiber besitzen eigene Verteilernetze, über die der Strom der Energieerzeuger an die Verbraucher weitergeleitet wird. Bis zur Liberalisierung des Strommarktes übernahm der Netzbetreiber gleichzeitig auch die Stromversorgung. Die meisten Verteilernetze befinden sich im Besitz der örtlichen Kommunen.
-
Energieversorgungsunternehmen mit eigenem Netz sind per Gesetz dazu verpflichtet, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien in ihr Netz einzuspeisen und dem Erzeuger einen festgelegten Mindestpreis dafür zu zahlen.
-
Mit der Netznutzungsgebühr werden diejenigen Kosten abgedeckt, die bei der Durchleitung des Stroms anfallen. Sie muss bei einem Wechsel des Stromanbieters vom neuen Stromlieferant an den alten Stromanbieter bzw. Netzbetreiber entrichtet werden. Alle Stromnetzbetreiber in Deutschland haben ihre jeweils gültigen Netznutzungsentgelte im Internet zu veröffentlichen. Die Regularien über die Erhebung von Netznutzungsentgelten wurden ursprünglich durch Verbändevereinbarungen geregelt und die Ausführung im zugehörigen Kommentarband des Verband der Netzbetreiber beschrieben.
-
Um eine möglichst gleichmäßige Auslastung ihrer Anlagen zu erreichen, bieten die Stromversorger normalerweise in der Schwachlastzeit einen günstigeren Tarif an. Meistens ist dieser niedrigere Strompreis montags bis freitags von 22 bis 6 Uhr, samstags von 13 bis 24 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 6 Uhr des folgenden Tages gültig. Für die übrige Zeit wird der Hochtarif, welcher häufig auch als Normaltarif bezeichnet wird, zugrunde gelegt.
-
Spannungsebene bis 1.000 Volt (= 1 Kilovolt). Gebräuchlich ist der Spannungsbereich zwischen 230 und 400 Volt. Für Haushalskunden beträgt die Spannung nicht mehr als 250 Volt.
-
Ein Normal Tarif ist ein Tarif ohne Leistungsmessung.
-
Nukleare Energie wird aus Kernkraftwerken gewonnen, ist somit billiger als regenerative Energie, aber auch um einiges gefährlicher und umweltschädlicher.
Lexikon: Energie
13 Einträge in N.



