Kyoto-Protokoll - Lexikon: Energie

Lexikon: Energie

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Kyoto-Protokoll

Im Kyoto-Protokoll haben sich die Industriestaaten verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die deutsche Wirtschaft hatte sich in der Folge bereit erklärt, ihre CO2- Emissionen gegenüber 1998 um 45 Millionen Tonnen zu verringern.
Ziel des Emissionshandels ist es, die Klimaschutzverpflichtung umzusetzen und Kohlendioxid dort zu vermindern, wo dies am kostengünstigsten möglich ist. Hierzu dürfen bestimmte industrielle Großanlagen nur noch betrieben werden, wenn sie über Emissionszertifikate verfügen. Diese Zertifikate können frei gehandelt werden. Die erste Phase des EU-Emissionshandels (2005-2007) hat nicht den erwünschten Lenkungseffekt erzielt, da einerseits zu viele Zertifikate zugeteilt worden waren und andererseits Schlupflöcher ausgenutzt worden sind. Für die zweite Phase des Emissionshandels (2008-2012) sollen die Rahmenbedingungen neu festgelegt werden.
Der Emissionszertifikate-Handel betrifft Feuerungs- und Produktionsanlagen in der Energiewirtschaft, in der Stahl-, Zement-, Glas-, Keramik-, Zellstoff- und in der Papierindustrie. Der Kreis der Anlagen deckt innerhalb der EU etwa 45 Prozent der CO2-Emissionen ab und umfasst in Deutschland 2600 Anlagen.

 


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