Konzessionsabgabe
Laut Konzessionsabgabenverordnung vom 22. Juli 1999 dürfen die Gemeinden und Landkreise, je nach Einwohnerzahl, nach wie vor einen bestimmten Betrag pro Kilowattstunde für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen verlangen:
bis 25.000 Einwohner: 1,32 Cent pro Kilowattstunde
bis 100.000 Einwohner: 1,59 Cent pro Kilowattstunde
bis 500.000 Einwohner: 1,99 Cent pro Kilowattstunde
über 500.000 Einwohner: 2,39 Cent pro Kilowattstunde
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