Lexikon: Energie Konzessionsabgabe

Lexikon: Energie

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Konzessionsabgabe

Laut Konzessionsabgabenverordnung vom 22. Juli 1999 dürfen die Gemeinden und Landkreise, je nach Einwohnerzahl, nach wie vor einen bestimmten Betrag pro Kilowattstunde für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen verlangen:

bis 25.000 Einwohner:        1,32 Cent pro Kilowattstunde
bis 100.000 Einwohner:      1,59 Cent pro Kilowattstunde
bis 500.000 Einwohner:      1,99 Cent pro Kilowattstunde
über 500.000 Einwohner:    2,39 Cent pro Kilowattstunde

 


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