Lexikon: Energie 9 Einträge mit G

Lexikon: Energie

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  • Geothermie (auch "Erdwärme") zählt zusammen mit Wasser-, Wind-, Solar und Bioenergie zu den fünf Säulen der erneuerbaren Energietechnologien. Die Geothermie ist unterhalb der festen Erdoberfläche als Wärmeenergie gespeichert. In Mitteleuropa nimmt die Temperatur um etwa drei Grad Celsius pro 100 Meter Tiefe zu. Nach Angaben der Geothermischen Vereinigung Deutschlands strahlt die Erde täglich rund vier Mal mehr Energie in den Weltraum ab, als die Menschheit an Energie verbraucht.
    Die klimaschonende Geothermie gehört weltweit zu den am meisten eingesetzten erneuerbaren Energieträgern. In dem an Geysiren reichen Island zum Beispiel sind Öl und Gas für Heizzwecke bis auf wenige Ausnahmen praktisch vom Markt verschwunden. Nach einer Untersuchung des Geoforschungszentrums Potsdam könnten in Deutschland bis zu 29 Prozent des Wärmebedarfs aus derzeit bekannten Thermalwasserressourcen gedeckt werden.

     

  • Am 01. April 2002 ist das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) in Kraft getreten. Die letzte Änderung des Gesetzes wurde am 08.11.2006 verabschiedet. Das KWKG soll am 31.12.2010 außer Kraft treten. Die Netzbetreiber sind nach dem KWKG verpflichtet, Strom aus bestehenden KWK-Anlagen unter bestimmten Bedingungen aufzunehmen und zu entgelten. Der jeweilige Übertragungsnetzbetreiber zahlt dem Netzbetreiber für diesen Strom einen finanziellen Ausgleich. Die Übertragungsnetzbetreiber führen einen finanziellen Belastungsausgleich untereinander durch, der zu einer Vergleichmäßigung der Zahlungen aus dem KWKG führt. Die Netzbetreiber legen die Belastungen aus dem KWKG auf die Netznutzungsentgelte um.
    Bis zum Jahr 2010 soll im Vergleich zum Basisjahr 1998 durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland von bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber 20 Millionen Tonnen, erzielt werden.

     

  • Unter diesem Begriff versteht man Wasserkraftwerke, die sich die Gezeiten der Meere zu Nutzen machen. Auf der gesamten Erde gibt es 100 Bauplätze, auf denen solche Kraftwerke gebaut werden können. Aus umweltschutztechnischen Gründen ist ein Bau eines Gezeitenkraftwerkes nicht immer möglich.

  • Eine Milliarde Joules oder 277,9 Kilowattstunden (kWh).

  • (Giga = eine Milliarde) Ein Gigawatt entspricht also 1.000 Megawatt oder einer Million Kilowatt oder einer Milliarde Watt.

  • Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität. Die Prozesse wurden 2006 von der Bundesnetzagentur vereinheitlicht, um den Wettbewerb zu gewährleisten. Diese Prozesse gelten seit dem 1. August 2007 als verbindlich. Die GPKE sollen den elektronischen Datenaustausch im Strommarkt ermöglichen, um unter anderem den Lieferantenwechsel zu vereinfachen.

     

  • Leistungs- und Verrechnungspreis ergeben zusammen den Grundbetrag. Dieser Betrag wird für den Zeitraum eines Jahrs gebildet und kann zeitanteilig in Rechnung gestellt werden.

  • Die Grundgebühr ist der Teil der Gesamtrechnung, der pauschal (d.h. unabhängig vom eigentlichen Verbrauch) meist monatlich oder jährlich an den Anbieter zu entrichten ist.

  • Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen.
    Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung (Endverteilstufe Strom) sind öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen.
    Grundversorger ist im Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden im Energiebereich (Stromgrundversorgungsverordnung) ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), das in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Elektrizität durchführt.