Lexikon: Energie Ex-post-Regulierung

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Ex-post-Regulierung

(lat. "im Nachhinein") Bei der Ex-post-Regulierung entscheiden Unternehmen selbständig. Eine Behörde (z.B. das Kartellamt) kann Entscheidungen im nachhinein prüfen und Korrektureingriffe vornehmen.
Das Gegenteil von der Ex-post-Regulierung ist die Ex-ante-Regulierung.

 


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