Ersatzversorgung
Ersatzversorgung ist dann gegeben, wenn ein Kunde über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Die Energie wird in der Ersatzversorgung vom Grundversorger geliefert.
Die Ersatzversorgung erfolgt entsprechend der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (Grundversorgungsverordnung-StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung.
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