Durchleitung
Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, muss dieser in der Lage sein, seinen Strom zu Ihnen durchzuleiten. Dafür muss er eine "Durchleitungsvergütung" mit Ihrem bisherigen Anbieter abschließen. Der Netzbetreiber ist in diesem Zusammenhang gesetzlich verpflichtet, den Strom eines Mitbewerbers zu Ihrer Wohnung weiterzuleiten, kann dafür jedoch eine Netznutzungsgebühr (bzw. Durchleitungsentgelt) verlangen. Innerhalb der neuen Bundesländer ist dieses Recht wegen der Braunkohleschutzklausel bis Ende 2000 eingeschränkt.
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