Lexikon: Energie 10 Einträge mit D

Lexikon: Energie

10 Einträge in D.

  • Die Dauerleistung einer Erzeugungs-, Übertragungs- und Verbrauchsanlage ist die Leistung, die bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkung erbracht wird und ihre Lebensdauer und Sicherheit nicht beeinträchtigt.

  • Englische Abkürzung für Gleichstrom (direct current).

  • Elektronisches Halbleiterbauelement, in welchem elektrischer Strom nur in eine Richtung fließt.

  • Das Diskriminierungsverbot verbietet es Betreibern von natürlichen Monopolen, wie z.B. dem Netzbetrieb, diese Vorteile zur Benachteiligung der anderen Wettbewerber einzusetzen.

  • Ein Zähler, der sowohl Hoch- als auch Niedertarif aufzeichnet.

  • Reaktortyp, in dem sich die Brennelemente in Röhren befinden und vom Kühlmittel umlaufen werden. Die Röhren sind wiederum vom Moderator umgeben. Beim CANDU-Reaktortyp dient schweres Wasser (D2O) als Kühlmittel und Moderator. Beim russischen RBMK-Reaktortyp wird leichtes Wasser (H2O) als Kühlmittel und Graphit als Moderator benutzt.

  • Von allen Reaktortypen ist der Druckwasserreaktor (DWR) der am häufigsten verwendete. Im DWR dient Wasser als Kühlmittel und Moderator. Der Reaktorkern, in dem Wärmeenergie erzeugt wird, befindet sich innerhalb des Reaktordruckgefäßes. Das Kühlmittel wird in einem geschlossenen Kreislauf durch den Kern gepumpt. Der Druck im Primärsystem ist so hoch (ca. 150 bar), daß das Wasser trotz der hohen Temperatur (ca. 300�) am Sieden gehindert wird. Der Primärkreis ist in mehrere kleinere Kreisläufe unterteilt, die zu den Dampferzeugern und einer entsprechenden Anzahl von Pumpen führt. Die Anzahl schwankt von 2 bei bestimmten Westinghouse-Typen (Krsko) bis 6 Schleifen bei manchen sowjetischen WWER-Modellen.

  • Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, muss dieser in der Lage sein, seinen Strom zu Ihnen durchzuleiten. Dafür muss er eine "Durchleitungsvergütung" mit Ihrem bisherigen Anbieter abschließen. Der Netzbetreiber ist in diesem Zusammenhang gesetzlich verpflichtet, den Strom eines Mitbewerbers zu Ihrer Wohnung weiterzuleiten, kann dafür jedoch eine Netznutzungsgebühr (bzw. Durchleitungsentgelt) verlangen. Innerhalb der neuen Bundesländer ist dieses Recht wegen der Braunkohleschutzklausel bis Ende 2000 eingeschränkt.

  • Die Durchleitungsgebühr beinhaltet die Kosten für Netzaufbau und Erhaltung, Pflege und Reparatur, Erneuerung sowie Umspannungen zwischen den verschiedenen Spannungsebenen, den System- dienstleistungen für Frequenz und Spannungshaltung sowie der anteiligen Übertragungsverluste.

  • Dies sind Beträge, die für die Nutzung des Stromnetzes von Stromversorgern an die örtlichen Energieunternehmen (Netzbetreiber) gezahlt werden.