AVBEltV
Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden. Sie regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) jedermann an ihr Versorgungsnetz anzuschließen und mit Strom (Niederspannung) zu allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben.
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