Atomausstieg - Lexikon: Energie

Lexikon: Energie

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Atomausstieg

Der Ausstieg aus der Kernenergie beruht auf einer Vereinbarung zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der Stromindustrie, die nach langwierigen Verhandlungen am 11. Juni 2001 im Berliner Kanzleramt unterzeichnet wurde. Das Papier mündete in einer Atomgesetznovelle, die der Bundestag im Dezember 2001 verabschiedete.

Basierend auf der so genannten Regellaufzeit eines Atommeilers von 32 Jahren ist in einer "Restlaufzeit" festgelegt, wie lange jedes Kraftwerk noch Strom produzieren darf. Die Vereinbarung schloss den Bau neuer Reaktoren aus. Der anfallende Atommüll soll bis zum Bau eines Endlagers in Zwischenlagern bei den bestehenden Kernkraftwerken deponiert werden. Der Transport von abgebrannten Brennstäben zur Wiederaufbereitung war nur bis Mitte 2005 erlaubt.

Eine CDU/CSU-geführte Bundesregierung würde den Ausstieg rückgängig machen. Ohne Kernkraft seien eine sichere Energieversorgung und die Ziele des Klimaschutzes nicht zu erreichen, erklärte CSU-Chef Edmund Stoiber im Wahlkampf 2002.


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