Monatliche Abschläge für Strom und Gas sind eine Anzahlung auf die gelieferte Energie von Vesorgern und sollen Kunden nicht zuletzt vor astronomischen Nachzahlungen am Ende des Abrechnungsjahres schützen. Sind die Abschläge jedoch unverhältnismäßig hoch angesetzt, wird daraus quasi ein zinsfreies Darlehen, das Stromkunden ihren Anbietern gewähren. Aus diesem Grund gibt es klare gesetzliche Vorgaben für die Berechnung. Dazu gehört unter anderem die Regel, dass Energieversorger die Höhe der verlangten Abschläge nicht mitten in der laufenden Abrechnungsperiode ändern dürfen. Zwei Anbieter wurden in diesem Monat genau deshalb abgemahnt.
Verbraucherschützer mahnen Stromanbieter ab
Der Verbraucherzentrale Niedersachsen wurden im Oktober Schreiben der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) sowie der enervatis Energieversorgungsgesellschaft mbh vorgelegt, in denen die Kunden der betreffenden Versorger aufgefordert werden, in Zukunft deutlich höhere Abschläge zu zahlen. Als Begründung werden aktualisierte Informationen der Messstellenbetreiber genannt, die auf unerwartet hohe Stromverbräuche schließen lassen.
„Eine solche Erklärung mag zwar zunächst logisch klingen, tatsächlich gibt es dafür jedoch keine rechtliche Grundlage“, erläutert Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin im Projekt „Marktwächter Energie“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das einzig entscheidende Kriterium für die Berechnung von Abschlägen sei der Verbrauch im vorausgegangenen Abrechnungszeitraum, in der Regel also der Verbrauchswert des Vorjahres. Daran ändere sich auch dann nichts, wenn dem Versorger aktuellere Daten vorliegen würden. Zwar kann es für Kunden im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, sich auf eine Erhöhung der Abschläge einzulassen – dann nämlich, wenn der Verbrauch tatsächlich deutlich angestiegen ist und am Ende der Abrechnungsperiode eine drastische Nachzahlung droht. „Der Kunde muss einer solchen Erhöhung aber auf jeden Fall zustimmen, der Lieferant kann dies nicht einseitig festlegen“, sagt Preuschoff.
Bevor Stromkunden sich für eine Anpassung ihrer Abschläge entscheiden, so der Rat der Verbraucherschützer, sollten sie stets genau prüfen, ob die Angaben des Energieversorgers auch den Tatsachen am Stromzähler entsprechen. In einem der vorliegenden Fälle stellte sich beispielsweise heraus, dass der vermeintlich erhöhte Verbrauch lediglich auf ein Kommunikationsproblem zwischen Versorger und Messstellenbetreiber zurückzuführen war. Das Beispiel zeige, so Tiana Preuschoff, wie wichtig es für Stromkunden sei, Zahlungsaufforderungen nicht vorschnell zu begleichen.
Bild © Pixelio, Uwe Schlick
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