Unsere Häuser und Wohnungen müssen klimfreundlicher werden. Das Zauberwort lautet: erneuerbares Heizen. Das sollte jeder Haushalt, der in diesem Jahr eine neue Heizung installiert, eigentlich schon zu mindestens 65 Prozent tun. Aber auf wütende Debatten folgten Ausnahmen und Aufweichungen, und deshalb bleibt vorerst vieles wie gehabt. Trotzdem: Die Wärmewende rückt näher und Eigentümer müssen sich früher oder später mit klimafreundlichen Heizalternativen zu Gas und Öl beschäftigen.
Eigentlich soll jede neu installierte Heizung seit Jahresbeginn 2024 mit einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Diverse von der Bundesregierung nachgereichte Ausnahme- und Übergangsregelungen haben das lange durchdebattierte Heizungsgesetz jedoch in letzter Sekunde aufgeweicht. Nun gilt: Wirklich erneuerbar wird es vorerst nur im Neubau, der Bestand darf weiterhin mit Öl und Gas heizen und sogar entsprechende Kessel neu einbauen. Ob sich das lohnt, ist allerdings fraglich, denn spätestens 2045 soll hierzulande Schluss sein mit der fossilen Verbrennung. Bis dahin werden zwangsläufig weitere Verschärfungen folgen und grüne Alternativen staatlich gefördert. Die folgenden gibt es derzeit:
1. Wärmepumpe
Wärmepumpen heizen mit Umweltwärme aus der Luft, dem Boden oder dem Wasser. Sie eignen sich für Neubauten und auch für viele Bestandsgebäude und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Wärmewende. Die Systeme sind klimafreundlich, weil sie Wärme ohne fossile Brennstoffe liefern und durch die Einbindung einer hauseigenen PV-Anlage oder die Nutzung von Ökostrom sogar vollkommen CO2-neutral betrieben werden können. Wichtig für Nutzer: Viele Energieversorger bieten spezielle Stromtarife für Wärmepumpen an. Das senkt die Betriebskosten spürbar.
2. Fernwärme
Beim Prinzip Fernwärme wird im Gebäude selbst keine eigene Heizung eingebaut. Stattdessen versorgt ein zentrales Heizkraftwerk oder auch Blockheizkraftwerk die angebundenen Stadtteile über ein Rohrnetz mit heißem Wasser. Die Option zur Fernwärmenutzung soll durch kommunale Planungen perspektivisch ausgebaut werden, in allen Städten und Regionen Deutschlands wird sie jedoch nicht umsetzbar sein.
3. Solarthermie
Solarthermieanlagen machen Sonnenenergie als Wärme nutzbar. In der Regel sorgt ein solches System jedoch nur in Kombination mit einer weiteren Heizungslösung für ausreichend Energie, um auch im Winter mit Raumwärme und Warmwasser versorgt zu sein. Als Hybridheizung mit Biomasse erfüllt eine Solarthermieanlage die künftigen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes voll. Auch die Kombination mit einer fossilen Heizung ist denkbar, allerdings wird es insbesondere bei älteren Gebäuden schwierig, den Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie zu erfüllen.
4. Biomasse
Biomasseheizungen werden mit Pellets, Holz oder Hackschnitzeln betrieben. Ihre Verbrennung zur Wärmegewinnung gilt laut Gesetz als Nutzung erneuerbarer Energie. Der Rohstoff Holz ist allerdings begrenzt, außerdem werden bei der Verbrennung durchaus CO2-Emissionen freigesetzt – auch wenn diese zuvor pflanzlich gebunden wurden. Holzheizungen gelten – auch aufgrund steigender Rohstoffkosten – deshalb nur als bedingt zukunftsfähig.
5. Hybridheizung
Hierbei werden verschiedene Heizsysteme und Energieträger kombiniert: zum Beispiel eine Solarthermieanlage oder Luftwärmepumpe mit einer Pellet- oder Gasbrennwertheizung. Letztere würde dann nur bei sehr kaltem Wetter oder zu sonstigen Spitzenlastzeiten zugeschaltet. Insbesondere für den Heizungstausch im Gebäudebestand ist das derzeit eine gute Option, weil im überwiegenden Teil des Jahres erneuerbar geheizt werden kann.
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