Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung
21. August 2008 von Gerd KebschullWie der Bundestag berichtet, ist die Abwärmetechnik keine erneuerbare Energie. ES gibt keine Bedenken, Kraft- Wärme- Kopplungsanlagen (KWK) im Rahmen eines Einspeisemanagements vorübergehend vom Netz zu nehmen.
Abwärme ist keine erneuerbare Energie
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung ist zu neuen Begriffsbestimmungen im Beriech der erneuerbaren Energien bereit. Dies geht aus der Gegenäußerung der Regierung (16/8395) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz – EEWärmeG) (16/8149) hervor.

So soll Abwärme aufgrund ihres nicht natürlichen Ursprungs nicht, wie zunächst im Entwurf der Regierung vorgesehen war, als erneuerbare Energie eingestuft werden, sondern nur noch als Ersatzmaßnahme. Als Abwärme wird jetzt die Wärme definiert, “die technischen Prozessen, die nicht zum Zwecke der Beheizung betrieben werden, Bauwerken oder den aus diesen Prozessen oder Bauwerken stammenden Abluft- oder Abwasserströmen entnommen wird”. Die meisten der anderen Änderungsvorschläge des Bundesrates werden von der Bundesregierung zurückgewiesen.
Kraft-Wärme-Kopplung nicht im Dauerbetrieb
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat keine Bedenken, Kraft- Wärme- Kopplungsanlagen (KWK) im Rahmen eines Einspeisemanagements vorübergehend vom Netz zu nehmen. In einer Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit einhergehender Vorschriften (16/8393) schreibt die Regierung, eine Gefährdung der Wärmeversorgung sei nicht zu befürchten. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die dringend die Erzeugung von Wärme sicherstellen müssten, könnten zum Beispiel durch Wärmespeicher Vorsorge treffen, um auch bei einer Unterbrechung der Stromabnahme die Wärmelieferungen sicherzustellen. Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, KWK-Anlagen vom Einspeisemanagement auszunehmen, wenn dies zu einer Beeinträchtigung von Produktionsprozessen oder zu Einschränkungen bei der Bereitstellung von Nutzwärme führe.
Außerdem weist die Regierung den Vorschlag zurück, erneuerbare Energieträger in bestehenden konventionellen Kraftwerken zu verfeuern. Dies würde aufgrund der Vergütungsstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nur zu Mitnahmeeffekten führen. Mit den jetzigen technischen Möglichkeiten sei eine Umsetzung des Vorschlags der Länderkammer unmöglich. Die Bundesregierung spricht sich auch dagegen aus, Talsperren in die finanzielle Förderung durch das EEG einzubeziehen. Auch wenn Talsperren nicht primär nach energetischen Gesichtspunkten betrieben würden, seien sie wettbewerbsfähig und bedürften keiner Förderung durch das EEG.
Quelle: Deutscher Bundestag :: Foto: Pixelio | Olaf Schneider
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Tags: EEG, Kraft-Wärme-Kopplung, KWK
Am 29. August 2009 um 06:13 Uhr
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