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Archiv der Kategorie ‘Bundestag‘

Keine Emissionsverringerung durch das EEG

Montag, den 30. Januar 2012

Das enttäuscht die Klimaschützer. Wie der Bundestag berichtet, leistet das „Das Erneuerbare Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz derzeit keinen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz.“

Monopolkommission: Keine Emissionsverringerung durch das EEG

„Das Erneuerbare Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz leisten derzeit keinen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz.“ Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten „Energie 2011 – Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten“, das von der Bundesregierung jetzt als Unterrichtung (17/7181,192 Seiten lang) vorgelegt wurde.

Aus ordnungspolitischer Sicht seien sowohl das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) vor dem Hintergrund des europäischen Zertifikatehandels redundant. Kohlendioxid-Emissionen, die in Deutschland eingespart würden, „werden anderweitig in der Europäischen Union verkauft, so dass insgesamt keine Emissionen eingespart werden“, stellt die Kommission fest.

Zu den Zielen der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an Bruttostromverbrauch bis spätestens 2020 auf 35 Prozent zu erhöhen, äußert sich die Kommission „verhalten positiv“. Die negativen Effekte dieser Energieträger seien geringer als die fossiler oder nuklearer Energieträger. Kritisiert wird aber die konkrete Ausgestaltung: „Speziell die explizite Förderung bislang bekannter Erzeugungstechnologien, insbesondere von Windrädern und Solaranlagen auf Basis des Erneuerbare Energien-Gesetzes bedingt, dass lediglich derzeit bekannte Verfahren zur Emissionsvermeidung gefördert werden“, kritisiert die Monopolkommission.

Als Folge der Energiewende mit einem Abschalten aller deutschen Kernkraftwerke bis spätestens Ende 2022 erwartet die Kommission erhebliche wettbewerbspolitische Auswirkungen: „Die unmittelbaren Folgen sind ein Anstieg der Strompreise sowie eine Reduzierung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität – auch für die Nachbarstaaten Deutschlands.“ Auf der anderen Seite könne angenommen werden, dass die Konzentration in der Stromerzeugung sinken werde und neue Anbieter zum Markteintritt animiert würden.

Foto © Pixelio | Olaf Schneider

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Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung

Samstag, den 3. September 2011

signet_klima_200x200Klimaschützer sind Umweltschützer und umgekehrt. Schön, auch die Bundesregierung beschäftigt sich jetzt intensiver mit dem Thema erneuerbaren Energien und schafft drei neue Planstellen. Eine Bewerbung sollte man vermutlich direkt an den Bundestag schicken.

Drei neuen Stellen für den Bereich “Erneuerbare Energien”

Für die Abteilung „Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung“ des Bundesumweltministeriums sind laut Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 drei neue Planstellen vorgesehen.

Der Bundestag in Berlin (Reichstagsgebäude)

Das gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6818) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6750) bekannt.

Anlass ist der Ausbau der erneuerbaren Energien, für dessen Naturverträglichkeit die Regierung nach eigenen Angaben „fachlich-personelle Voraussetzungen“ schaffen will.

Foto © Pixelio | Olaf Schneider

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Kohlendioxid-Speicherung ist umstritten (CSS)

Montag, den 6. Juni 2011

Wie der Bundestag mitteilt, gibt es einen Gesetzentwurf zur Erprobung der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid. Michael Kühn vom Deutschen Geoforschungszentrum ist ein Befürworter der Technologie CCS (Carbon Dioxide Capture und Storage). Es gibt aber auch Gegenstimmen.

Gesetzentwurf zur Kohlendioxid-Speicherung unter Experten umstritten

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Anhörung)

Kohlekraftwerk (c) Sascha SambaleDer von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Erprobung der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (17/5750) ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montagvormittag deutlich. Dabei erwies sich Michael Kühn vom Deutschen Geoforschungszentrum als ein Befürworter der Technologie CCS (Carbon Dioxide Capture und Storage, s.a. Wikipedia), die laut Bundesregierung ”eine Perspektive bietet, den Ausstoß von Kohlendioxid aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu verhindern“. Auf der ”Forschungsskala“, so Kühn, sei die Kohlendioxidspeicherung ”sicher und verlässlich umsetzbar“. Es gebe bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass dies in einem größeren Maßstab nicht funktionieren würde. Skeptischer zeigte sich da unter anderem der Geologe Ralf Krupp, der die CCS-Technologie als ineffizient bezeichnete und vor Gefahren für das Trinkwasser warnte.

Erfahrungen aus dem Forschungsprojekt in Ketzin zeigten laut Geoforscher Kühn, dass mit den existierenden und etablierten Methoden der Überwachung des verpressten Kohlendioxids eine für Mensch und Umwelt dauerhaft sichere Speicherung möglich sei. Dies werde durch die natürliche Existenz von Kohlendioxidlagern untermauert, sagte er. ”Wir lernen hier von der Natur, die Kohlendioxid schon über Millionen von Jahren speichert“, so Kühn. Auf das Risiko der Grundwasserversalzung eingehend forderte er, jede Speicherstätte individuell zu beurteilen. Der Rechtsanwalt Mathias Hellriegel begrüßte den Entwurf, da so eine EU-Richtlinie umgesetzt und zugleich die Sicherstellung von EU-Fördermitteln – unter anderem für das Braunkohlekraftwerksprojekt in Jänschwalde – erreicht werde. Als ”überflüssig“ bezeichnete er die sogenannte Länderklausel in dem Gesetz. Den Ländern entstünde damit auch kein Vetorecht, welches seiner Ansicht nach ”europarechtswidrig“ wäre. Eine ”Eins zu Eins-Umsetzung der Richtlinie mahnte Hellriegel bei der Definition der Langzeitsicherheit an. In der Richtlinie sei die Rede davon, dass es ”kein erhebliches Leckage-Risiko“ geben dürfe.

Die CCS-Technik habe eine Reihe von Nebenwirkungen, sagte der auch als Gutachter fungierende Ralf Krupp . Sie sei sehr energieintensiv und verzehre somit einen großen Anteil der erzeugten Energie selbst. ”Um die gleiche Menge an Energie zu erzeugen brauchen wir dann doppelt so viele Kraftwerke“, sagte er. Die Verdrängung der ”salinen Formationsgewässer“ durch die Verpressung und die damit verbundene Gefahr für das Trinkwasser sei zudem ”keine hypothetische Möglichkeit sondern eine zwingende physikalische Folge“. Auf die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung für das Verfahren verwies der Energieberater Jeffrey Michel. Eine solche Akzeptanz habe jedoch auch der Bundesrat als Voraussetzung für einen ”langfristig erfolgreichen Einsatz“ eingefordert. Zudem habe die Ethik-Kommission ”Sichere Energieversorgung“ die Speicherung als ”Sackgasse“ eingeordnet. Daher sei der Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/5232) zu unterstützen, der ein Verbot der unterirdischen Speicherung fordere, sagte Michel.

Sowohl der WWF Deutschland als auch die Deutsche Umwelthilfe begrüßten grundsätzlich die Idee der Erprobung der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid. Angesichts der Klimaproblematik ”können wir es uns nicht leisten, auf eine Technologie zu verzichten, die eventuell zur Kohlendioxidreduktion beitragen kann“, sagte Cornelia Ziehm von der Umwelthilfe. Jedoch müsse es dabei um prozessbedingte Industrie-Emissionen gehen und nicht um jene von Kohlekraftwerken, sagte sie. Eine solche Gewichtung sehe aber der Regierungsentwurf nicht vor, kritisierte Ziehm. Auch Regine Günther vom WWF Deutschland bezeichnete es als falsch, ”CCS mit Kohle zu verbinden“. Zugleich seien die Fragen der Nutzungskonkurrenzen im Untergrund nicht gelöst. Hier müsse es einen klaren Vorrang für die Speicherung erneuerbarer Energien geben, forderten die Vertreterinnen beider Umweltorganisationen.

Foto (c) Pixelio | Sascha Sambale

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CCS-Gesetzentwurf beschlossen

Freitag, den 15. April 2011

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von CO2 beschlossen. Das sogenannte CCS-Gesetz soll noch im kommenden Herbst in Kraft treten und damit erste Modellprojekte in Deutschland ermöglichen. Umweltverbände laufen bereits seit langem Sturm gegen die umstrittene Technologie.

Diskussion um CO2-Speicherung

Kurt F. DomnikDie CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) soll der Abscheidung und unterirdischen Speicherung von CO2 dienen, welches beim Betrieb von Kohlekraftwerken anfällt. Das klimaschädliche Gas wird dabei in tiefe Gesteinsschichten verpresst, um nicht in die Atmosphäre zu gelangen. Befürworter des Prinzips sind der Auffassung, dass CCS die Klimafolgen der Kohlekraft abmildern und damit einen entscheidenden Beitrag zu einer CO2-ärmeren Energieversorgung leisten könne. Die CCS-Gegner – und dazu zählen sämtliche Umweltverbände des Landes sowie zahlreiche Bürgerinitiativen – betonen vor allem zwei entscheidende Negativaspekte der Technologie. Zum einen berge CCS ein unkalkulierbares Risikopotenzial, vor allem hinsichtlich der Dichtigkeit von CO2-Lagern sowie in Bezug auf eine mögliche Trinkwassergefährdung. Zum anderen sei die Verpressung von CO2 lediglich ein Vorwand, um in Deutschland auch langfristig an der klimaschädlichen Kohlekraft festzuhalten. In diesem Sinne würde die CCS-Technologie den Ausbau erneuerbarer Energien klar konterkarieren. Immerhin: Der beschlossene Gesetzentwurf sieht eine Klausel vor, die es den Bundesländern ermöglicht, konkrete Gebiete als CO2-Lager auszuweisen oder auch kategorisch abzulehnen.

Man könnte durchaus sagen, dass die Bundesregierung einen nicht ganz unklugen Zeitpunkt gewählt hat, um das schon seit langem umstrittene CCS-Gesetz endgültig auf den Weg zu bringen. Möglicherweise stand hier der Gedanke Pate, dass das Schreckgespenst Atomenergie der Diskussion um eine Technologie, die der Kohlekraft zusätzliche Jahrzehnte bescheren könnte, die Schärfe nimmt. So gesehen könnte Fukushima nicht nur grüne Wahlsiege, sondern auch neue Kohlekraftwerke ins Land zaubern. Und genau hier liegt der fatale Fehler. Indem man die eine Risikotechnologie gegen die nächste tauscht und sicherheitsgefährdenden Atomstrom durch klimakillenden Kohlestrom ersetzt, treibt man schlicht den Teufel mit dem Beelzebub aus.

Foto © Pixelio, Kurt F. Domnik

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Nichtverfügbarkeit von Kraftwerken

Donnerstag, den 10. Februar 2011

Wie der Bundestag berichtet, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auskunft erhalten, wie hoch die Verfügbarkeit von Kraftwerken ist.

Missbräuchliche Kapazitätszurückhaltungen beeinflusst den Strompreis

Daten über die Nichtverfügbarkeit von Kraftwerken will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage (17/4604) erfahren. Die Bundesregierung soll angeben, ob die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit mit 25 Prozent in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern besonders hoch ist.

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Hintergrund der Anfrage ist eine im Vorwort zitierte Angabe des Bundeskartellamtes, wonach Energieversorgungsunternehmen den Anreiz hätten, den Strompreis durch Kapazitätszurückhaltungen erheblich zu beeinflussen.

Foto © Pixelio.de | Dieter Schütz

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Fördermittel von Energiekonzernen

Mittwoch, den 12. Januar 2011

Wie der Bundestag mitteilt, wurde für die Erstellung von Energieszenarien Fördermittel von Energiekonzernen eingesetzt. Wie können wir solche “Expertisen” bewerten? Kann so eine Ausarbeitung das wahre Szenario wieder geben – oder werden die Energieszenarien “passend” gemacht?

RWE und E.ON stellen Fördermittel bereit

Der Bundesregierung war bekannt, dass ein Unternehmen einer Bietergemeinschaft zur Erstellung von Energieszenarien Fördermittel von Energiekonzernen erhalten hat. In einer Antwort der Bundesregierung (17/3315) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2979) heißt es, das zu der Bietergemeinschaft gehörende Energiewirtschaftliche Institut der Universität zu Köln habe in einer Veröffentlichung mitgeteilt, dass unter anderem auch die Energieunternehmen RWE und E.ON Fördermittel bereitgestellt hätten.

(c) Pixelio

Verhinderung von Marktmanipulationen an der Strombörse

Für die Verhinderung von Marktmanipulationen an der Strombörse interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/4309). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob der Spotmarkt für Strom in Deutschland einer staatlichen Aufsicht unterliegt und ob die Regierung ausschließen kann, dass Manipulationen in größerem Umfang stattfinden.

Foto (c) Pixelio | Olaf Schneider

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Stromversorger: Höhere Erlöse

Montag, den 3. Januar 2011

… titelt die Bild-Zeitung. Dazu passt dann noch: 2011 weniger Netto für alle. Wer denkt, im nächsten Jahr könnten wir bei den Stromkosten einmal die Preisspirale nach unten drehen, hat sich getäuscht.

So zocken uns die Strom-Multis ab

Schreibt die Bild-Zeitung. Die Grünen erklären uns: Stromkonzerne kassieren lieber als zu sparen.

SparsamPreispolitik der Stromkonzerne stößt auf wachsende Kritik. Haben wir eine Chance uns zu wehren? Wie heute (ZDF) in der Sendung am 28.12.2010 berichtete, wurden zwei Milliarden Euro “zu viel” abgerechnet.

Die ZDF Sendung Heute rät den Stromanbieter zu wechseln. Was dabei zu beachten gibt, haben wir bei uns im Blog schon oft beschrieben. Wichtig ist es, den richtigen neuen Stromanbieter zu finden. Gute Tipps gibt es auch von Wechslern im Stromforum.

Die Verbraucherzentralen empfehlen zu diesem Thema auf ihrer Homepage einige Stromrechner, unter anderem auch den von stromauskunft.de.

Aigner: Strompreise vergleichen und Anbieter wechseln

  • Neue kostenlose Service-Karte des Bundesministeriums gibt Verbrauchern wichtige Hinweise und Tipps für den Anbieterwechsel

Zahlreiche Strom- und Gaslieferanten haben angekündigt, die Preise zum Jahreswechsel zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund rät Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner den Kundinnen und Kunden, Preise und Vertragsbedingungen genau zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. „Es gibt knapp 900 Stromanbieter – und viele davon halten ihre Preise stabil. Mehrere Gasversorger wollen ihre Preise sogar senken. Verschiedene Internetportale, die Verbraucherzentralen oder die Stiftung Warentest helfen den Verbrauchern, die Preise zu vergleichen“, betonte Aigner in Berlin.

Weitere Tipps finden sich auf der neuen Checkkarte des Bundesverbraucherministeriums zum Strom- und Gasanbieterwechsel. Die Karte kann kostenlos ausgedruckt und herunter geladen werden auf der Internetseite www.bmelv.de

Foto © S. Hofschlaeger / PIXELIO

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Kritik an steigenden Strompreisen

Mittwoch, den 15. Dezember 2010

Wie der Bundestag berichtet, kritisiert der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth die steigenden Strompreise. Die Kilowattstunde würde sich wegen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwar um 1,5 Cent pro Kilowattstunde verteuern, der günstige Stromeinkauf an der Strombörse würde aber nicht an den Kunden weitergegeben.

Strompreise müssten wegen der langfristigen Lieferverträge sinken

Nach Ansicht von Matthias Kurth, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, sind die steigenden Strompreise nicht hauptsächlich auf steigende Umlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zurückzuführen.

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Das sagte Kurth in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwochmorgen. In der Sitzung wurden mehrere Gutachten der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission beraten, die sich unter anderem mit Wettbewerb auf den Märkten für Strom, Wasser, Telekommunikation und Post befassten (17/2600). Diese wurden ebenso zur Kenntnis genommen wie mehrere EU-Dokumente, darunter ein Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit.

Bundesnetzagentur-Präsident Kurth sagte, dass die EEG-Umlage ab Januar 2011 um 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 3,5 Cent je Kilowattstunde steigen würde. Trotzdem sei es nicht gerechtfertigt, wenn die Stromversorger diesen Anstieg an die Endkunden weitergeben würden. Durch die steigende Menge an erneuerbarer Energie würden die Strompreise bei langfristigen Lieferverträgen sinken. So hätten die Preise an der Strombörse im Jahr 2010 zwischen 5 und 7 Cent je Kilowattstunde betragen. 2008 hätten diese Preise in der Spitze bei 13 Cent je Kilowattstunde gelegen. Deshalb sieht Kurth bei den Energieversorgern eine ausreichende Marge, um die Strompreise trotz Erhöhung der EEG-Umlage stabil zu halten. Aber auch die Verbraucher könnten durch einen Vertrags- oder Versorgerwechsel für billigere Strompreise sorgen.

Linktipps:

Foto © Rainer Sturm | pixelio.de

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Untersuchungsausschuss Gorleben

Freitag, den 3. Dezember 2010

Die Bundesregierung hat sich flott für die Laufzeitverlängerung der AKWs ausgesprochen. Jetzt steht nur noch das leidige Problem für die Endlagerung an. Immer, wenn die Politik nicht weiter weiß, soll es ein Untersuchungsausschuss richten.

Ex-Innenminister Baum sagte aus

  • Es gab einen starken gemeinsamen Willen, die Endlagerfrage zu lösen

Wie der Bundestag berichtete, vernahm der Gorleben-Untersuchungsausschuss am Donnerstag (02.12.2010) in einer öffentlichen Anhörung zwei weitere Zeugen. Unter dem Vorsitz von Maria Flachsbarth (CDU/CSU) befragten die Abgeordneten den früheren Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum (FDP) sowie den früheren Ministerialdirektor im Bundesumweltministerium, Dr. Horst Glatzel.
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Baum war in der Regierungszeit von Bundeskanzler Helmut Schmidt von 1978 bis 1982 Innenminister. In seiner Eingangserklärung sagte er, dass man damals die Kernenergie auf den Weg gebracht habe ohne eine klare Entsorgungsvorsorge zu haben Deshalb sei innerhalb der politischen Parteien die Entscheidung gefallen, dass dies nicht so weitergehen könne. Baum betonte: ”Der Konsens betraf nicht nur Regierung und Parteien und Opposition mit Nuancen…, sondern er betraf auch die Länder.“

Baum führte weiter aus, dass der Salzstock in Gorleben untersucht worden sei, dass aber auch von anderen Salzstöcken die Rede gewesen sei. ”Der Bund war interessiert, auch parallel andere Salzstöcke in Niedersachsen zu erkunden. das hat aber die niedersächsische Landesregierung abgelehnt, die ansonsten sehr kooperativ gewesen ist.“

Zweiter Zeuge war der frühere Ministerialdirektor im Umweltministerium, Horst Glatzel. Der 71jährige Jurist ist heute als Rechtsanwalt tätig. Er berichtete, dass in den 70er Jahren die Bundesrepublik der Kerntechnik aufgeschlossen gegenüber stand und dass es einen Konsens über die Einrichtung eines Endlagers gab. In der Frage, welches Medium dafür geeignet sei, sei die Entscheidung schnell für einen Salzstock gefallen, so Glatzel. Der Vorschlag ”Gorleben“ sei dann vom Land Niedersachsen gekommen. ”Man wusste aber nicht, ob Gorleben geeignet oder nicht geeignet ist“, sagte Glatzel vor dem Untersuchungsausschuss. Doch hieß es, dass das Erkundigungsrisiko nicht sehr hoch sei. ”Man ging davon aus, dass Salzstock für die Lagerung geeignet seien würde.“

Fazit: Wo sind die Lösungsansätze für diese Problematik? Hat die Opposition eine Lösung parat? Vielleicht sollte man den Müll einfach “zum Mond schießen”. Kostet zwar eine Menge Geld, aber wir haben es ja – Stichwort: Finanzkrise!

Linktipps:

Foto © Pixelio.de | Tim Reinhart

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Wie legal ist das Atomgesetz?

Dienstag, den 23. November 2010

Die Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre wurde vor Kurzem von der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten beschlossen. Das allerdings war wohl die kleinste Hürde in einem Streit, der sich demnächst auf diverse rechtliche Instanzen ausweiten könnte. Mehreren Gutachten zufolge ist das neue Atomgesetz nämlich nicht nur verfassungsmäßig bedenklich, sondern könnte zudem auf EU-Ebene angefochten werden.

Bundesrat und EU contra Laufzeitverlängerung

Michael GrabscheitChristian Wulff ist dieser Tage wirklich nicht zu beneiden. Der erste Mann im Staat soll demnächst ein Gesetz unterschreiben, das ihm und seiner Partei möglicherweise schon kurze Zeit später wieder um die Ohren fliegen könnte. Dass die im deutschen Bundestag beschlossene Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken aufgrund der oppositionellen Mehrheit im Bundesrat keine Chance hätte, ist unstrittig. Wie legal es ist, ebendieses Gesetz an der Länderkammer vorbeizuschleusen, darüber scheiden sich hingegen seit Monaten die Geister. Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hält das Atomkonzept der Bundesregierung beispielsweise für unbedingt zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Ein noch aktuelleres Rechtsgutachten des Kasseler Juristen Alexander Roßnagel im Auftrag der Grünen-Fraktion kommt zum selben Schluss. Stein des Anstoßes ist in beiden Fällen Artikel 87c des Grundgesetzes, der besagt, dass ein entscheidender Eingriff in die Kompetenzen der Länder deren Zustimmung erfordert. Und das neue Atomgesetz wäre ein solch entscheidender Eingriff, da es eine länger als ursprünglich geplante Aufsicht der Länder über die Atomkraftwerke nach sich zieht. Die Mehrzahl der bislang bekannten Rechtsgutachten hält deshalb ein Umgehen des Bundesrates für gesetzeswidrig und durch das Bundesverfassungsgericht anfechtbar.

Ein weiteres Gutachten – ebenfalls im Auftrag der Grünen (wen wunderts?) – geht aktuell noch eine Instanz weiter und beurteilt das neue Atomkonzept auch auf EU-Ebene als strittig. Hauptkritikpunkt hier: Durch die Laufzeitverlängerung entstünden laut Gutachten wettbewerbsfeindliche Effekte auf dem Energiemarkt, was gegen geltendes europäisches Recht verstoße und seitens der EU-Kommision sanktioniert werden könne.

Man könnte natürlich einwenden, dass solche Gutachten sowieso nur dann erstellt werden, wenn man sich eines positiven Ergebnisses schon vorher sicher ist. Dafür muss man nur einen entsprechenden Paragraphen aufstöbern sowie einen Juristen, der diesen wohlwollend interpretiert. Übliche Rechtsstaatspraxis. Und natürlich gibt es auch diverse Gutachten der Gegenseite, die das genaue Gegenteil zu beweisen glauben. Wie letztlich Bundesverfassungsgericht und/oder EU-Kommission urteilen und ob sie überhaupt dazu genötigt werden, ist eine ganz andere Frage.

Foto © Pixelio, Michael Grabscheit

» Wie legal ist das Atomgesetz?

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