Keine Emissionsverringerung durch das EEG
Montag, den 30. Januar 2012Das enttäuscht die Klimaschützer. Wie der Bundestag berichtet, leistet das „Das Erneuerbare Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz derzeit keinen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz.“
Monopolkommission: Keine Emissionsverringerung durch das EEG
„Das Erneuerbare Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz leisten derzeit keinen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz.“ Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten „Energie 2011 – Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten“, das von der Bundesregierung jetzt als Unterrichtung (17/7181,192 Seiten lang) vorgelegt wurde.

Aus ordnungspolitischer Sicht seien sowohl das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) vor dem Hintergrund des europäischen Zertifikatehandels redundant. Kohlendioxid-Emissionen, die in Deutschland eingespart würden, „werden anderweitig in der Europäischen Union verkauft, so dass insgesamt keine Emissionen eingespart werden“, stellt die Kommission fest.
Zu den Zielen der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an Bruttostromverbrauch bis spätestens 2020 auf 35 Prozent zu erhöhen, äußert sich die Kommission „verhalten positiv“. Die negativen Effekte dieser Energieträger seien geringer als die fossiler oder nuklearer Energieträger. Kritisiert wird aber die konkrete Ausgestaltung: „Speziell die explizite Förderung bislang bekannter Erzeugungstechnologien, insbesondere von Windrädern und Solaranlagen auf Basis des Erneuerbare Energien-Gesetzes bedingt, dass lediglich derzeit bekannte Verfahren zur Emissionsvermeidung gefördert werden“, kritisiert die Monopolkommission.
Als Folge der Energiewende mit einem Abschalten aller deutschen Kernkraftwerke bis spätestens Ende 2022 erwartet die Kommission erhebliche wettbewerbspolitische Auswirkungen: „Die unmittelbaren Folgen sind ein Anstieg der Strompreise sowie eine Reduzierung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität – auch für die Nachbarstaaten Deutschlands.“ Auf der anderen Seite könne angenommen werden, dass die Konzentration in der Stromerzeugung sinken werde und neue Anbieter zum Markteintritt animiert würden.
Foto © Pixelio | Olaf Schneider

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Erprobung der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (
Die CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) soll der Abscheidung und unterirdischen Speicherung von CO2 dienen, welches beim Betrieb von Kohlekraftwerken anfällt. Das klimaschädliche Gas wird dabei in tiefe Gesteinsschichten verpresst, um nicht in die Atmosphäre zu gelangen. Befürworter des Prinzips sind der Auffassung, dass CCS die Klimafolgen der Kohlekraft abmildern und damit einen entscheidenden Beitrag zu einer CO2-ärmeren Energieversorgung leisten könne. Die CCS-Gegner – und dazu zählen sämtliche Umweltverbände des Landes sowie zahlreiche Bürgerinitiativen – betonen vor allem zwei entscheidende Negativaspekte der Technologie. Zum einen berge CCS ein unkalkulierbares Risikopotenzial, vor allem hinsichtlich der Dichtigkeit von CO2-Lagern sowie in Bezug auf eine mögliche Trinkwassergefährdung. Zum anderen sei die Verpressung von CO2 lediglich ein Vorwand, um in Deutschland auch langfristig an der klimaschädlichen Kohlekraft festzuhalten. In diesem Sinne würde die CCS-Technologie den Ausbau erneuerbarer Energien klar konterkarieren. Immerhin: Der beschlossene Gesetzentwurf sieht eine Klausel vor, die es den Bundesländern ermöglicht, konkrete Gebiete als CO2-Lager auszuweisen oder auch kategorisch abzulehnen.
Christian Wulff ist dieser Tage wirklich nicht zu beneiden. Der erste Mann im Staat soll demnächst ein Gesetz unterschreiben, das ihm und seiner Partei möglicherweise schon kurze Zeit später wieder um die Ohren fliegen könnte. Dass die im deutschen Bundestag beschlossene Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken aufgrund der oppositionellen Mehrheit im Bundesrat keine Chance hätte, ist unstrittig. Wie legal es ist, ebendieses Gesetz an der Länderkammer vorbeizuschleusen, darüber scheiden sich hingegen seit Monaten die Geister. Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hält das Atomkonzept der Bundesregierung beispielsweise für unbedingt zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Ein noch aktuelleres Rechtsgutachten des Kasseler Juristen Alexander Roßnagel im Auftrag der Grünen-Fraktion kommt zum selben Schluss. Stein des Anstoßes ist in beiden Fällen Artikel 87c des Grundgesetzes, der besagt, dass ein entscheidender Eingriff in die Kompetenzen der Länder deren Zustimmung erfordert. Und das neue Atomgesetz wäre ein solch entscheidender Eingriff, da es eine länger als ursprünglich geplante Aufsicht der Länder über die Atomkraftwerke nach sich zieht. Die Mehrzahl der bislang bekannten Rechtsgutachten hält deshalb ein Umgehen des Bundesrates für gesetzeswidrig und durch das Bundesverfassungsgericht anfechtbar.