Doch Kohlekraftwerk in Hamburg
Donnerstag, den 30. April 2009Am 30. September 2008 hatte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) den Bau des Kohlekraftwerks Moorburg mit Einschränkungen zugelassen. Diese Zulassung umfasst eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Kühlwasserentnahme aus der Elbe und eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb des Kraftwerks.
Moorburg: Einigung im Widerspruchsverfahren
BSU und Vattenfall verständigen sich auf Immissionsschutzgenehmigung – weiterhin Dissens zu wasserrechtlichen Auflagen
Vattenfall hatte daraufhin beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht Klage gegen die wasserrechtliche Erlaubnis eingereicht und in 34 Punkten Widerspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eingelegt. In diesem zweiten Verfahren haben sich jetzt die BSU und Vattenfall in allen Punkten geeinigt.
Umweltstaatsrat Christian Maaß: „In konstruktiven Gesprächen mit Vattenfall haben wir jeweils das Beste herausgeholt. Damit ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung noch differenzierter geworden. Mit der Einigung nimmt Vattenfall seinen Widerspruch zurück und wird die noch anhängige Untätigkeitsklage hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gegen die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt für erledigt erklären. Die BSU erlässt einen der Vereinbarung entsprechenden Änderungs- bescheid.”
Die wesentlichen Einigungspunkte im immissionsschutzrechtlichen Widerspruchs- verfahren sind:
- Um Staubemissionen beim Entladen der per Schiff angelieferten Kohle zu mindern, haben sich die BSU und Vattenfall auf die sogenannte „optimierte Greifer-Technologie” geeinigt. Das sind energie- und materialoptimierte Bagger-Greifer, durch die besonders wenig Staub entweichen kann. Ursprünglich hatte die Genehmigung andere Techniken wie „Schneckenförderer” vorgeschrieben.
- Die Baumaßnahmen auf dem Kraftwerksgelände werden durch gezielte Lärmmessungen begleitet. Bei besonders lauten Arbeiten wie z.B. Rammen, Gebäudeabbruch oder den Einsatz von Helikoptern muss vorher eigens eine Planung für Lärmmessungen gemacht werden, um die Einhaltung der Grenzwerte zu dokumentieren.
- Vattenfall hat seinen Widerspruch bezüglich der Fassadengestaltung der Kraftwerksneubauten zurückgezogen. Die Fassaden werden teilweise in Backstein gemauert. Die Abstimmung erfolgt mit dem Oberbaudirektor.
- Der Bescheid enthält weiterhin die Forderung nach dem Nachweis einer geeigneten Fläche für die Einrichtung einer C02-Abscheideanlage. Vattenfall hatte sich bereits in der Vereinbarung vom 26.11/4.12.2007 mit der Stadt Hamburg zur Einrichtung einer solchen Anlage verpflichtet. Der neue Wortlaut der diesbezüglichen Auflage verweist auf diese Vereinbarung.
Von all dem unberührt bleibt die Vattenfall-Klage gegen die mit Einschränkungen erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des Kraftwerks. „Die Vereinbarung zur Abhilfe des Widerspruchs zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung” für das Kraftwerk Moorburg steht ab sofort auch im »Internet.
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Foto Pixelio | Kohlekraftwerk Sascha Sambale





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